Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Qualvoll unter Tüte ersticktBonner Cellist soll seine Ehefrau getötet haben

Lesezeit 3 Minuten

Symbolbild.

Bonn – Die Hände immer wieder vor dem Gesicht, den Blick ständig gesenkt. Niedergeschlagen präsentierte sich ein 55 Jahre alter Cellist am Dienstag zum Prozessauftakt vor der Schwurgerichtskammer. Dort muss sich der Angeklagte wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau – einer 50 Jahre alten Konzertpianistin – verantworten.

Am ersten Verhandlungstag schwieg der Musiker, der derzeit in einem Justizvollzugskrankenhaus behandelt wird. Stattdessen verlas seine Verteidigerin eine kurze Erklärung: „Er räumt ein, sie in der Eskalation eines Streits um den prinzipiellen Bestand der Ehe und um den gemeinsamen Sohn getötet zu haben“. Mehr wurde zum Ablauf der Tat am 23. Oktober 2014 nicht gesagt. Es folgte lediglich die Anmerkung der Anwältin, dass es im Leben ihres Mandanten nichts gebe, was er mehr „bereut und bedauert“.

Während der Ermittlungen hatte sich der Musiker, der seine Frau zunächst als vermisst gemeldet hatte, bis ins kleinste Detail zu dem Geschehen geäußert. Darauf basierend geht die Anklage davon aus, dass der 55-Jährige seine Frau nach einem zunächst verbalen Streit attackierte, als sie gerade die Wohnung verlassen wollte. Mehrfach soll der Angeklagte der Pianistin mit einer Metallstange auf den Kopf geschlagen haben. Anschließend scheint er seine Frau mit Klebeband gefesselt und mit einem Schal geknebelt zu haben. Dann zog er ihr laut Anklage eine Plastiktüte über den Kopf und begann sie zu würgen. Laut dem Rechtsmediziner wurde die 50-Jährige aber nicht erwürgt, vielmehr sei die Frau in einem drei bis fünf Minuten langen Todeskampf unter der Tüte erstickt.

Lügengebilde brach zusammen

In einer Vernehmung am 5. Oktober 2014 war das Lügengebilde des Cellisten zusammengebrochen: Er räumte ein, seine Frau getötet zu haben und führte die Ermittler zu einem Waldstück an der Ahr, wo die Leiche gefunden wurde. Laut Anklage hatte der Mann das Grab bereits im Sommer ausgehoben. In den Augen der Verteidigerin unterliegen die Angaben des 55-Jährigen bei der Polizei jedoch einem sogenannten „Beweisverwertungsverbot“. Sie wirft den Beamten unter anderem vor, dass sie ihren Mandanten nicht richtig belehrt hätten.

Das Ziel des Antrags – über den die Richter um den Kammervorsitzenden Josef Janßen noch nicht entschieden haben – dürfte sein, auch eine Verurteilung wegen Totschlags möglich zu machen und so eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhindern. Im Zeugenstand zeigte sich einer der ermittelnden Polizisten beeindruckt von der Leistung der eingesetzten Leichenspürhunde. Am Kofferraum des Autos, mit dem das Opfer weggefahren wurde, schlug ein Hund an. „Da war nichts zu sehen. Da ist es mir eiskalt den Rücken runter gelaufen“, sagte der Zeuge. Der Prozess wird fortgesetzt. (jes)