Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Rasenroboter schreddert Ölschlauch1500 Liter Heizöl flossen in Bonn ins Erdreich

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Symbolbild

Bonn/Rheinbach – Als der Heizöl-Lieferant ihm die Quittung vorlegte, dachte Lothar F. (Name geändert) zunächst, das sei Spuk oder versuchter Betrug: 6400 Liter Mineralöl will der Mitarbeiter des Lieferanten an diesem Vormittag des 16. Juni 2017 in den heimischen Heizöltank verfüllt haben. Aber das war ausgeschlossen, denn in den Tank passen nur knapp 5000 Liter. Auf der Suche nach dem Fehler entdeckten die Männer das „Malheur“: Der Tankschlauch, der seitlich am Haus zum Einfüllstutzen gelegt worden war, war geschreddert. Und mitten in der großen Ölpfütze lag fraglos der Unfallverursacher: der giftgrüne Rasenroboter von Lothar F. Mehr als 1500 Liter Mineralöl waren nicht in den Heizöltank geflossen, sondern ungebremst ins Erdreich.

Ein Klage-Fall fürs Bonner Landgericht: Denn Lothar F. fordert jetzt vor der 7. Zivilkammer insgesamt 66 221,13 Euro Schadensersatz vom Heizöllieferanten, dessen Haftpflicht-Versicherung, aber auch von dem Mann, der an dem Morgen die Öllieferung betreut hatte. Diese Summe hatte er ausgeben müssen, um den Schaden einigermaßen zu beseitigen: Wegen der akuten Gefahr für das Grundwasser hatte er die Feuerwehr alarmiert und Sofortmaßnahmen zur Bodensanierung eingeleitet.

Verseuchte Erde musste ausgetauscht werden

Die mineralölverseuchte Erde musste zeitnah komplett entsorgt werden. Und weil auch die Umweltbehörde nach dem Chemieunfall im Vorgarten Druck machte und mit Zwangsmaßnahmen drohte, konnte er mit weiteren Maßnahmen nicht lange warten.

Unter anderem mussten Drainagen gelegt und Hauswände abgetrocknet, Sand und Schotter wieder verfüllt sowie 20 Tonnen Mutterboden und 100 Quadratmeter Rollrasen angeliefert werden.

Nach Ansicht des Klägers hat der Fahrer die Sorgfaltspflicht verletzt, weil er den Einfüllvorgang entgegen der Vorschriften nicht sorgfältig genug überwacht habe; sonst hätte er auch bemerkt, dass dem Schlauch Gefahr durch den Rasenroboter drohte. Und selbst wenn er den „Unfall“ nicht bemerkt haben sollte, hätte er erkennen müssen, dass der Schlauch beschädigt ist oder auch, dass viel mehr Öl in den Tank floss, als der fassen konnte, so der Kläger.

Erhöhte Sicherheits-Anforderungen nicht erfüllt

Der Mitarbeiter, so will sich Lothar F. erinnern, habe sich jedoch vornehmlich im Keller aufgehalten und habe von dort aus per Fernbedienung den Vorgang betreut. An der späteren Unfallstelle – in der Nähe des Einfüllstutzens – habe er nicht weiter kontrolliert. Damit habe er die erhöhte Sicherheits-Anforderung beim Hantieren mit umweltgefährdenden Stoffen nicht erfüllt.

Der beklagte Lieferant wehrte ab: Selbst wenn der Mitarbeiter den Rasenroboter wahrgenommen hätte, musste er nicht davon ausgehen, dass er den Schlauch beschädigt. Üblicherweise sei ein elektrischer Rasenroboter so konstruiert, dass er einem Hindernis ausweicht. Auch mutmaßt der Beklagte, dass Lothar F. seinen Roboter erst in Gang gesetzt hatte, als der Schlauch bereits gelegt war. Mit anderen Worten: Lothar F. treffe wegen des unbedachten und zeitgleichen Einsatzes seines Rasen-Roboters erhebliche Mitschuld. Bei einem ersten Gütetermin kam es zwischen den Parteien zu keiner Einigung.

(AZ: LG Bonn 7 O 165/18)