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Rosenmontag ohne KarnevalAnspruch auf „Dienstfrei“ soll verlegt werden

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Ein Bild vom Rosenmontag in diesem Jahr. Die Gerichte waren damals geschlossen.

Bonn – Die Session ist eröffnet, und sie wird diesmal höchstwahrscheinlich mit einem Rosenmontag ohne Straßenkarneval enden. Normalerweise haben im Rheinland an den närrischen Hochtagen die Behörden und Gerichte geschlossen. Ob das auch 2021 so kommt, steht in vielen Bereichen noch nicht fest. Klar ist aber schon: Der Personalrat der Stadtverwaltung will trotz Corona-Krise um den dienstfreien Tag kämpfen, der den rund 7000 Mitarbeitern gewährt wird.

„Eine Schließung am Rosenmontag sehe ich zwar nicht“, sagt der Personalratsvorsitzende Christoph Busch. Auf den dienstfreien Tag hätten die Mitarbeiter aber einen vertraglichen Anspruch. Busch bezieht sich auf eine Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit.

Eine Vereinbarung wurde im Jahr 2013 unterzeichnet

Dort heißt es unter Ziffer 8.6.: „Rosenmontag ist dienst- und arbeitsfrei. An Weiberfastnacht gilt von 8 Uhr bis 12.30 Uhr starre Arbeitszeit. Die Bürgerbedienung endet an Weiberfastnacht um 12 Uhr.“ Das heißt, die Stadtbediensteten müssen keine Überstunden oder Urlaubstage einsetzen, sondern erhalten den freien Tag zusätzlich.

Gerichte noch unschlüssig

Ob die Gerichte in Bonn am Rosenmontag geschlossen bleiben, ist noch unklar.

„Derzeit liegt noch keine Regelung des Ministeriums der Justiz beziehungsweise der Landesregierung vor“, teilt die Sprecherin des Landgerichts, Patricia Meyer, mit. Man gehe aber davon aus, „dass keine Notwendigkeit dafür besteht, das Haus zu schließen, wenn an diesem Tag aufgrund der Corona-Pandemie keinerlei Feierlichkeiten stattfinden.“ (bau)

Diese Vereinbarung hatte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch 2013 unterzeichnet. Davor gewährte die Stadt ihren Mitarbeitern auf freiwilliger Basis den Rosenmontag und den halben Veilchendienstag als dienstfreie Zeit. Als Gegenleistung für den Verzicht auf den Dienstag, so der Personalratsvorsitzende Busch, habe man damals den Rosenmontag in die Dienstvereinbarung hinein verhandelt.

Für 2021 strebt der Personalrat eine Verlegung des freien Tages auf ein anderes Datum an: „Auf einen Brückentag oder den Tag vor Ostern zum Beispiel“, sagt Busch. Das solle die Verwaltung für alle Mitarbeiter einheitlich regeln. Ein Verzicht sei auch in der Corona-Krise „keine Option“. Busch: „Warum sollten wir auf eine Rechtsposition verzichten, wenn die Verwaltung uns bei anderen Punkten auch nicht entgegenkommt?“ Ein Treffen mit der Verwaltungsspitze zum Rosenmontag steht aus. „Die Verwaltung wird mit dem Personalrat noch über mögliche Alternativen zur Ausgestaltung im Jahr 2021 sprechen“, kündigt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann an.

Bundeskunsthalle hält am dienstfreien Tag fest

In der Bundeskunsthalle ist die Entscheidung schon gefallen. „Wir bleiben bei der bisherigen Praxis: An Rosenmontag ist als Brauchtumstag frei“, erklärt Sprecher Sven Bergmann. In den Bundesministerien hat man dagegen noch nicht entschieden, wie zum Beispiel aus dem Gesundheits-Ressort und von der Hardthöhe zu hören ist. „Die Entscheidung über eine Dienstbefreiung der Bonner Beschäftigten für Rosenmontag wird erst zeitnah getroffen“, erklärt auch eine Sprecherin des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. „Die dann bestehende Corona-Pandemielage wird dabei eine wichtige Rolle spielen.“

Ebenso wie die Stadt hat das Job-Center seinen Bediensteten einen freien Rosenmontag in einer Dienstvereinbarung zugesichert. „Diese ist personalrechtlich verbindlich“, so Behördensprecher Markus Waschinski. „Die Geschäftsführung des Jobcenters Bonn wird sich rechtzeitig mit dem Personalrat über eine pandemiebedingt eventuell abweichende Vorgehensweise verständigen.“

Unklarheit herrscht ebenso bei den Bonner Finanzämtern, die sonst vom Nachmittag des Weiberdonnerstags bis Rosenmontag ihre Büros schließen. Die Entscheidung obliege dem jeweiligen Dienststellenleiter, betont die Oberfinanzdirektion NRW. „Wie angesichts der aktuellen Lage an Rosenmontag 2021 verfahren wird, steht noch nicht fest“, so Vize-Sprecher David Wulfinghoff.

In der städtischen Arbeitszeit-Dienstvereinbarung ist neben dem dienstfreien Rosenmontag, wie berichtet, auch ein Tag für einen Betriebsausflug festgeschrieben. Obwohl es den 2020 wegen der Pandemie nicht geben konnte, bekommen die Mitarbeiter trotzdem zusätzlich einen Tag dienstfrei – und zwar am 23. Dezember.