Eine Blaupause für BaugebieteStraßfeld könnte als Vorbild für Baugebiete fungieren

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An der Straße Am Kradenpohl in Straßfeld sollen Ein- und Mehrfamilienhäuser gebaut werden.

An der Straße Am Kradenpohl in Straßfeld sollen Ein- und Mehrfamilienhäuser gebaut werden.

Swisttal – Das kleine Baugebiet „Am Kradenpohl“ am Ortsrand von Straßfeld könnte Vorbild für künftige Baugebiete in Swisttal werden – zumindest wenn es um die Vorgaben im Bebauungsplan geht. Deshalb beriet der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde auch besonders lange über viele Aspekte der Gestaltung. Am Ende eine Blaupause herauskommen könne für den Umgang mit künftigen Baugebieten. Ein wichtiges Ziel war es, sogenannte „Schottergärten“ in Zukunft zu verhindern.

Versiegelung soll auf ein Minimum reduziert werden

„Am Kradenpohl“ sollen nach derzeitigem Stand der Planung elf Einzel- und Doppelhäuser im südlichen und drei bis vier Mehrfamilienhäuser im nördlichen Plangebiet entstehen. Da der Bebauungsplan noch nicht entscheidungsreif ist, nutzte das Gremium die Gelegenheit für Grundsatzüberlegungen, zum Beispiel wie einerseits mehr für den Klimaschutz getan werden kann und andererseits vegetationslose Schottervorgärten verhindern werden können. Deshalb legte das Gremium fest, die Flächenversiegelung im Vorgartenbereich – insbesondere mit Schotterflächen – auf ein Minimum zu reduzieren. Wie das genau geregelt werden soll, wird die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung erarbeiten. Zielvorgabe ist dabei eine Obergrenze von etwa zehn Prozent versiegelter Fläche im Vorgartenbereich.

Alternativ könnte auch die Breite der Wege zum Hauseingang und die Größe eventueller Autostellplätze auf dem Grundstück begrenzt werden. Bei den geplanten Mehrfamilienhäusern seien aus praktischen Erwägungen Ausnahmen zu prüfen. Zudem soll auch die Art und Höhe der Grundstückseinfriedung vorgegeben werden sowie die Bepflanzung mit ortstypischen Gewächsen. Auf eine Vorschrift zum Bau von Photovoltaikanlagen verzichtete der Ausschuss, empfahl aber die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Strom- und Wärmeversorgung. Laut Paul von Boeselager (CDU) seien die Rechtslage, die Förderkulisse und die Marktsituation in einem ständigen Wandel, da könne man schwerlich eine konkrete Art der Energieerzeugung für die nächsten Jahrzehnte vorgeben.

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Ein weiterer Knackpunkt war die Erschließung des Baugebietes, die über die Kreuzstraße erfolgen soll. Die aktuelle Ausbauqualität reiche dafür nicht aus, so die Verwaltung. Ein Vollausbau der Straße auf neun Meter Breite sei erforderlich. Doch wer die Kosten dafür tragen soll, wurde nicht entschieden. Eine Prüfung hatte ergeben, dass es sich bei der Kreuzstraße um eine „vorhandene Straße“ im Sinne des früheren „Preußischen Anliegerbeitragsrechts“ handele, weshalb keine Beiträge für eine erstmalige Erschließung erhoben werden könnten. Somit könne es sich bei einem künftigen Ausbau nur um eine Verbesserung der Straße handeln, was wiederum eine Beitragspflicht für die Anlieger auslöse.

Gemeinde könnte sich an Kosten für die Straße beteiligen

Monika Goldammer (Grüne) bemerkte, dass es schwierig sei, eine für alle Beteiligten faire Lösung zu finden. Tobias Leuning (SPD) fand es unfair, die Kosten dafür nur den neuen Anliegern auf der einen Straßenseite aufzubürden. Ein Ausbau sei auch eine Aufwertung der Verkehrsanlagen für den Ort, bemerkte die Ausschussvorsitzende Gertrud Klein. Auch die Anwohner anderer Straßen würden über diesen Weg auf die Hauptverkehrsachse „Trierer Straße“ gelangen. Es sei zu überlegen, dass die Gemeinde die Straße herstelle. Dann hätten alle Anlieger zu beiden Seiten 80 Prozent der Kosten zu übernehmen, während die Kommune die restlichen 20 Prozent trage.

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