Für viele Parteien und Kandidaten geht es auf den letzten Metern vor den Kommunalwahlen um alles: Gibt es formale Gründe, sie nicht zuzulassen? Die Würfel sind gefallen.
Kandidatenkür und ListenFinale Entscheidung über Zulassungen zur Kommunalwahl steht

Jetzt steht endgültig fest, wer zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen antreten darf. (Symbolbild)
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Der Landeswahlausschuss hat abschließend über Zulassungen und Zurückweisungen zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl am 14. September entschieden. Das überparteiliche und auch mit Richtern sowie der Landeswahlleiterin besetzte Gremium entschied in Düsseldorf über insgesamt zehn Beschwerden.
Ein Bürger, der gegen die Zulassung der AfD in der Landeshauptstadt Beschwerde eingelegt hatte, weil er Zweifel an der rechtmäßigen Aufstellung der Reserveliste der Partei hatte, scheiterte. Damit ist die AfD zur Kommunalwahl in Düsseldorf endgültig zugelassen. Der Bürger war gar nicht zur Beschwerde befugt.
Viele scheitern an Formalien
Diese Entscheidung gehörte zu den insgesamt drei als unzulässig zurückgewiesenen Beschwerden, die von Personen eingelegt worden waren, die entweder gar nicht dazu befugt waren oder deren Einsprüche nicht fristgerecht eingegangen waren.
Für die Stadt Köln bestätigte das Gremium die Entscheidung des örtlichen Wahlausschusses, mit der ein Wahlvorschlag einer Grünen-Kandidatin aus formalen Gründen zurückgewiesen worden war. Das betrifft nicht die Grünen-Politikerin und Vize-Landtagspräsidentin Berivan Aymaz, die in der Domstadt Oberbürgermeisterin werden möchte, sondern eine Grüne auf der Reserveliste der Partei, deren Unterschrift auf der Zustimmungserklärung fehlte.
Darüber hinaus richteten sich die Beschwerden gegen Beschlüsse der Wahlausschüsse in Leverkusen, Aachen, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen sowie im Kreis Wesel.
Zu den formalen Beanstandungen, die vom Landeswahlausschuss bestätigt wurden, zählten etwa
- Mängel bei den Unterstützungsunterschriften für den Vorschlag der Wählergruppe Bund Zukunft Deutschland für einen Wahlbezirk im Kreis Wesel
- In Essen hätte der Wahlvorschlag der Partei Freie Wähler nicht von der stellvertretenden Bundesvorsitzenden, sondern von der für das Gebiet zuständigen Leitung unterschrieben werden müssen
- „Schwere Mängel“ gab es bei der Aufstellungsversammlung der Wählergruppe „Solidarität für Duisburg“ - unter anderem waren nicht alle Mitglieder dazu eingeladen worden
- In Gelsenkirchen war ein Oberbürgermeisterkandidat irrtümlich zugelassen worden
- In Leverkusen wurde eine Person nicht zur Wahl des Oberbürgermeisters zugelassen, weil das Gremium Zweifel begründet sah, „dass er nicht jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintrete“
Landeswahlausschuss widerspricht örtlichem Gremium
Anders verhält es sich in Aachen: Hier wird der Wahlvorschlag des FDP-Kreisverbands zugelassen. Anders als der städtische Wahlausschuss sah der Landeswahlausschuss keinen Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl bei deren Aufstellungsversammlung. Der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Wahlvorschläge für die Reserveliste und für den Oberbürgermeisterkandidaten wurde stattgegeben.
Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind abschließend. Lediglich im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl besteht noch eine Anfechtungsmöglichkeit mit dem Ziel, die Gültigkeit der Wahl zu überprüfen, wie die Landeswahlleiterin mitteilte. (dpa)