Für den vierfachen Feuermord und Mordversuche an 20 Menschen hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gefordert. Hinweise auf eine rechtsextreme Motivation für die Taten gebe es aber nicht.
BrandserieHöchststrafe für Solinger Feuermord beantragt

Zwei Fenster mit Brandspuren sind am Brandort in Solingen zu sehen. (Archivbild)
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Für den vierfachen Solinger Feuermord und Mordversuche an 20 Menschen soll ein geständiger Solinger zur Höchststrafe verurteilt werden. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft beantragte lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte hatte drei Brandstiftungen und eine Macheten-Attacke gestanden.
Bei einem von ihm gelegten tödlichen Feuer am 25. März 2024 starb in Solingen eine bulgarische Familie im Dachgeschoss - die 28 und 29 Jahre alten Eltern und ihre beiden Töchter im Alter von drei Jahren sowie wenigen Monaten. Der geständige wohnte selbst früher im Hinterhaus des Brandhauses. Nach einem Streit mit seiner Vermieterin musste er ausziehen.
Für einen rechtsextremen Hintergrund der Tat gebe es keine objektiven Anhaltspunkte, betonte der Staatsanwalt. So hätten weder Kontakte des Angeklagten zu rechtsradikalen Gruppen noch eine stille Radikalisierung festgestellt werden können, obwohl das digitale Leben des Angeklagten der vergangenen zehn Jahre durchleuchtet worden sei.
Staatsanwaltschaft spricht von Arbeitsfehler statt Vertuschung
Der Staatsanwalt wies zudem den Vorwurf der Vertuschung eines rechtsradikalen Motivs durch die Ermittlungsbehörden als „unverschämte Unterstellung“ zurück. Dass eine Bewertung von Funden durch den Staatsschutz nicht zu den Akten gelangt sei, sei ein Arbeitsfehler gewesen, mehr nicht.
Hinweise auf eine rassistische Gesinnung und Motivation, die von Nebenklage-Vertretern angeführt wurden, nannte der Staatsanwalt „reine Spekulationen ohne Beweiswert“. Der Angeklagte, ein drogenabhängiger, arbeitsloser Deutscher, hatte für eine der Brandstiftungen „Stress mit seiner Vermieterin“ angegeben. Bei einer Macheten-Attacke auf einen langjährigen Freund sei er „einfach durchgedreht“.
Staatsanwalt sieht Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten
In seinem Keller war ein Arsenal von Brandbeschleunigern und Zündutensilien gefunden worden. Der Staatsanwalt sieht das Motiv dagegen in einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten: Brandstiftungen seien sein destruktiver Weg, mit Druck und Stress umzugehen.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte Daniel S. als hochgefährlich eingestuft. In dem Prozess waren Verdachtsmomente aufgetaucht, wonach der Angeklagte noch zwei weitere Brandstiftungen begangen haben könnte. Das Urteil des Wuppertaler Landgerichts wird an diesem Mittwoch erwartet. (dpa)