Stell Dir vor, Du bist Zöllner und hast bei der Handgepäck-Kontrolle plötzlich kleine Krokodilfüße in der Hand. Am Düsseldorfer Flughafen stoßen Beamte auf ein geschmackloses Mitbringsel.
Tierischer FundZoll beschlagnahmt Kroko-Handtasche mit Kopf und Füßen

Eine Handtasche aus Krokodilleder, komplett mit Kopf und Füßen, hat der Zoll im Gepäck eines Reisenden gefunden. (Symbolbild)
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Eine Sumpfkrokodil-Handtasche mit Kopf auf der Vorderseite und herunterbaumelnden Füßen auf der Rückseite hat den Zoll am Düsseldorfer Flughafen auf den Plan gerufen. Das „ebenso kuriose wie geschmacklose Mitbringsel“ habe ihren Kollegen bei einer Handgepäck-Kontrolle entgegengeblickt, berichtete das Hauptzollamt.
Ein in Ahaus lebender 65-jähriger Ukrainer habe das plastische Reisesouvenir aus Moldau mitgebracht, um seiner Frau eine Freude zu machen. Allerdings stünden Sumpfkrokodile unter strengem Artenschutz und dürften somit auf keinen Fall eingeführt werden, erklärte die Behörde. Daher sei die Ledertasche vom Zoll beschlagnahmt und gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet worden.
Die eher gruselig, denn attraktiv aussehende Tasche werde nach Abschluss des Verfahrens dem Bundesamt für Naturschutz übergeben. „Gerade bei Waren tierischen Ursprungs ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen im Bereich des Artenschutzes zu informieren“, mahnte das Hauptzollamt. „Sonst kann schon ein vermeintlich kleines Teil, wie eine Feder einer geschützten Vogelart oder sogar ein Haar eines Elefanten, zu großem Ärger bei der Einreise führen.“ (dpa)