Von Gefangenen der JVA EuskirchenSchließer ließ sich Wintergarten bauen

Ein ehemaliger Justizvollzugsbeamter ist wegen Bestechlichkeit vor dem Amtsgericht Euskirchen verurteilt worden.
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Euskirchen – An seinen Arbeitsplatz als Beamter im allgemeinen Vollzugsdienst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Euskirchen wird der 34-Jährige nun nicht mehr zurückkehren. Im besonders schweren Fall der Bestechung durch zwei von ihm betreute Gefangene wurde der Familienvater am Mittwoch am Euskirchener Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die beiden Gefangenen hatten dem Schließer sieben Innentüren zu etwa 1700 Euro und den Bau eines Wintergartens über mehr als 22 000 Euro bezahlt.
Spätes Geständnis
Als Justizvollzugsbeamter hatte der Angeklagte die 33 und 49 Jahre alten Gefangenen in seiner Wohngruppe betreut. Nach einem kostspieligen Wasserschaden in der Privatwohnung in Mechernich kam das Angebot des 33-jährigen gelernten Schreiners über die Lieferung vergleichsweise günstiger Türen gerade zum richtigen Zeitpunkt. Später beriet dieser ihn auch bei der Planung eines Wintergartens zum Ausbau der Wohnung. Der 33-Jährige und sein Mitgefangener schlugen zudem vor, die Finanzierung des Wintergartens zu übernehmen.
Der Beamte sprach zunächst von einem Leasing-Vertrag, später von einem Darlehensvertrag, den er mit Zinsen zurückzuzahlen gedachte. Ein schriftlicher Vertrag lag allerdings nicht vor, auch Vereinbarungen über die Höhe der Zinsen und die Anzahl der Raten gab es nicht. Vielmehr sollte der endgültige Vertragsschluss erst nach der Entlassung der Gefangenen erfolgen.
Diese hatten in der Zwischenzeit eine GmbH gegründet, die die Rechnung über den Wintergarten beglichen hatte. Der 34-jährige Angeklagte gab an, sich über das neuartige Finanzierungsmodell weiter keine Gedanken gemacht zu haben. Der Vorsitzende Richter Schmitz-Jansen machte keinen Hehl daraus, dass er ein solches Verhalten für "völlig unplausibel" halte.
Vermeintlicher Abteilungsleiter war Praktikant
Belastend kam hinzu, dass die Transportfirma, in der die beiden Gefangenen während des offenen Vollzuges angestellt waren, sich als Scheinfirma herausstellte. Als Zeuge trat der angebliche Abteilungsleiter auf, der tatsächlich aber Praktikant war. Einer der Gefangenen habe ihm für das Gespräch mit den zur Kontrolle erscheinenden Justizvollzugsbeamten geraten, sich kurz zu fassen.
Demnach habe der eine der beiden, nämlich der Angeklagte, "Bescheid gewusst". Spätestens mit dieser Aussage sei "das Kartenhaus zusammengestürzt", das der Angeklagte sich aufgebaut hatte.
Aus dem Dienst entlassen
Erst nach mehreren Zeugenaussagen legte der 34-Jährige ein Geständnis ab. Strafmildernd wurden die weiteren Konsequenzen für den Familienvater berücksichtigt, der wegen des Urteils aus seinem Dienst entlassen wird und die Beendigung des Beamtenverhältnisses hinnehmen muss. Dies sei die logische Konsequenz aus diesem Fall, mit dem der Angeklagte das gesamte System der Strafjustiz konterkariert habe, so Richter Schmitz-Jansen.
Die an der Bestechung beteiligten Gefangenen waren in einem abgetrennten Verfahren verurteilt worden: der 33-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, der 49-Jährige zu drei Jahren Haft.