Gemeinderat WeilerswistWer hat Anrecht auf ein Grundstück in Derkum-Hausweiler?

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Hans-Ulrich Schneider von der DSK nahm während der Gemeinderatssitzung Stellung zu den vorgeschlagenen Krtierien

Weilerswist – Sollen Ehrenamtler bei der Grundstücksvergabe bevorzugt werden? Haben Bürger mit einem zu pflegenden Angehörigen in der Familie ein höheres Anrecht auf ein Haus in Derkum-Hausweiler? Und wie sieht es mit Familienmitgliedern von Ortsansässigen aus? Diese und ähnliche Fragen zur Priorisierung bei der Grundstücksvergabe wurden jüngst in der Gemeinderatssitzung diskutiert.

Konkret ging es um die Grundstücksvergabe im Neubaugebiet Derkum-Hausweiler. SPD und Grüne hatten bereits am 27. Januar einen gemeinsamen Antrag für einen Kriterienkatalog zur bevorzugten Grundstücksvergabe in Hausweiler vorgelegt. Auch ein Punktesystem sollte festgelegt werden, durch das Bewerber verglichen werden können.

Aktualisierung kurz vor der Sitzung

Der Kriterienkatalog wurde kurz vor der Ratssitzung noch aktualisiert und allen Entscheidern zur Verfügung gestellt. Deshalb trug Daniel Rudan, Vize-Fraktionschef der SPD, diese überarbeiteten Kriterien dem Rat mündlich vor.

Sofort einig war sich die Politik in der Frage, ob bei der Vergabe Familien bevorzugt werden, deren Kinder im selben Haus leben und kindergeldberechtigt sind. Je mehr Kinder im Haushalt lebten, desto höher sei auch die Priorisierung, entschied der Rat.

Pluspunkte fürs Ehrenamt

Einstimmig angenommen wurde auch der Vorschlag, Bürger mit zu pflegenden Angehörigen (ab Pflegegrad 2) bei der Vergabe zu bevorzugen.

Auch in der Entscheidung darüber, ob aktives ehrenamtliches Engagement bei der Vergabe berücksichtigt werden solle, war man sich einig. Die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) als Grundstücksvermarkter teilte in einer Stellungnahme mit: „Gerade das Engagement der Feuerwehr hilft der Gemeinde sehr.“

Prüfung schwierig

Ist bei dem Bewerber oder einer im Haushalt des Bewerbers lebenden Person eine Behinderung festzustellen, so beantragte es zusätzlich die UWV, sollen auch diese Bürger bei der Vergabe bevorzugt werden. Eine Punktevergabe wurde vorgeschlagen: Bei einer nachweisbaren Behinderung von 50 Prozent solle dies mit einem, ab 70 Prozent mit zwei Punkten bewertet werden. Hans-Ulrich Schneider von der DSK gab zu bedenken, dass dies zu prüfen zwar möglich, aber schwierig sei.

Mehr Diskussionsbedarf gab es bei der Entscheidung darüber, ob Personen bevorzugt werden sollen, die seit mindestens drei Jahren oder deren Angehörige seit mindestens fünf Jahren im Gemeindegebiet leben. Diskutiert wurde, ob Lebensentwürfe zusammenlebender, aber unverheirateter Personen und Verwandte zweiten und dritten Grades hierin abgebildet würden.

Bessere Chancen für Ortsansässige

Myriam Kemp von den Grünen bilanzierte: „Es geht darum, dass Kinder von Ortsansässigen höhere Chancen darauf haben, Baugrundstücke oder Wohnraum zu erwerben. Dabei muss nur eine Person hier lebend sein. Die andere kann hinterherziehen – unabhängig von ihrem Lebensmodell.“ Auch in diesem Punkt stellte Schneider die Prüfbarkeit infrage: „Wir müssen uns überlegen, irgendwo einen Punkt zu machen.“ Den setzten dann die Ratsmitglieder, die mehrheitlich gegen dieses Kriterium stimmten.

Auch Bürger, deren Hauptarbeitsstätte in der Gemeinde liege, sollten laut Katalog bevorzugt werden. Rudan zog den Vorschlag aber zurück. Dazu die DSK: „Menschen können sich den Arbeitsplatz nicht aussuchen und werden bestraft, wenn der Arbeitsplatz bei Wohnungswechsel nicht mitzieht.“

Nicht alle Vorschläge kamen an

Abgelehnt wurde auch der Vorschlag, Menschen zu bevorzugen, die bisher kein Wohneigentum besitzen. Dieses Kriterium sollte vor allem jungen Menschen eigenen Wohnraum in der Gemeinde ermöglichen.

Eng verbunden ist hiermit, dass ein Bewerber in den letzten 15 Jahren kein Baugrundstück von der Gemeinde erworben habe. In diesen Punkten gehe es laut Rudan um die Frage, wer eigentlich ein Recht habe, Wohneigentum zu bilden. Der Rat nahm diesen Vorschlag an, die DSK äußerte sich dazu wie folgt: „Warum soll ein Bewerber nicht ein größeres Grundstück erwerben, da er sich vergrößern oder verkleinern will?“

Nur Fakten, keine Versprechungen

Bevorzugt werden sollte auch, wer ökologische Maßnahmen plane. In der Zukunft komme ohnehin niemand mehr an regenerativen Energien vorbei, sagte Dennis Knoblauch von der SPD. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dino Steuer entgegnete: „Selbstverständlich begrüßen wir auch ökologische Maßnahmen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir bei diesen Kriterien nicht mit.“ SPD und Grüne zogen diesen Punkt zurück. Man müsse sich aber andere Maßnahmen für das Baugebiet überlegen, so Rudan.

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Man könne diese Regelungen ohnehin kaum überprüfen, sagte Schneider. „Außerdem können nur Fakten geprüft werden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisbar und nicht bloß geplant sind“, so die DSK.

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