Umstrittenes ProjektFußfesseln selten genutzt – aber „erfüllen Zweck“

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Die elektronische Fußfessel sendet ein GPS-Signal mit dem genauen Aufenthaltsort des Trägers an die Überwachungsstelle.

  • Im vergangenen Monat wurden in NRW sechs Personen mithilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht.
  • Trotzdem sind die Gerichte positiv gegenüber der neuen Technik eingestellt.
  • Nur ein kleines Manko gibt es, das die Behörden fast 20 mal pro Schicht aufschrecken lässt.

Düsseldorf – Die elektronische Fußfessel ist eine der wichtigsten Säulen des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen. Kaum ein schwarz-gelbes Projekt war härter umstritten. Doch jetzt zeigt sich: Die Technik wird fast nirgends so selten angewendet wie in NRW.

Im vergangenen Monat wurden in NRW sechs Personen mithilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht. Das teilte das hessische Justizministerium auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die bundesweite Fußfessel-Überwachungsstelle sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis im hessischen Weiterstadt. Die Mehrheit der NRW-Fußfesselträger wurde dabei von der Justiz überwacht, nicht von der Polizei, also zur Kontrolle von bereits verurteilten Straftätern.

Überwachung von 110 „Probanden“

Insgesamt wurden in Weiterstadt den Angaben zufolge im vergangenen Monat 110 so genannte „Probanden“ überwacht. Bayern ließ mit 31 die meisten Fußfesselträger überwachen, gefolgt von Sachsen (15), Mecklenburg-Vorpommern (13), Baden-Württemberg und Hessen (je 12), NRW (6), Niedersachsen (4), Sachsen-Anhalt und Thüringen (je 3), Hamburg, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz (je 2) sowie Schleswig-Holstein, Saarland und Bremen (je 1).

Die meisten „Probanden“ wurden im Juli wegen Sexualdelikten (78) oder Gewaltdelikten (29) überwacht.

Erhebliche Widerstände in der Regierung

Auf Grundlage des neuen Polizeigesetzes wurden in NRW in der gesamten ersten Jahreshälfte dagegen nur zwei Personen per Fußfessel kontrolliert, wie das NRW-Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Das Gesetz hatte die schwarz-gelbe Landesregierung im Dezember 2018 gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt.

In einem weiteren Fall war das Anlegen der Fessel bereits beschlossene Sache, wurde aber nicht umgesetzt, weil der Betroffene schon vorher ins Gefängnis musste. Anders als die Justiz, die das Instrument bei verurteilten Straftätern schon länger anwenden darf, ermöglicht das neue Polizeigesetz den Einsatz auch vorbeugend, um noch nicht verurteilte potenzielle Terroristen aber auch Stalker von Straftaten abzuhalten.

„Fußfesseln erfüllen ihren Zweck“

Die elektronische Fußfessel sendet mehrmals pro Minute ein GPS-Signal mit dem genauen Aufenthaltsort des Trägers an die Überwachungsstelle. Wird der vorgegebene Bewegungsspielraum verlassen, kontaktieren die Behörden den Träger in der Regel per Mobiltelefon.

Obwohl die Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Fußfessel vergleichsweise selten anordnen, ist NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) von ihr überzeugt. „Die Erfahrung aus den bisherigen Fällen zeigt uns, dass die Fußfessel ihren Zweck erfüllt und die Betroffenen in den zugewiesenen Aufenthaltsbereichen geblieben sind.“ Bei den beiden NRW-Fußfesselträgern ging es in einem Fall um einen so genannten Gefährder, dem die Sicherheitsdienste eine Terrortat zutrauten. Im zweiten Fall wurde die Fessel gegen einen Stalker eingesetzt, der Mitte Juli aus der Haft entlassen wurde.

Eine elektronische Fußfessel wiegt weniger als 200 Gramm, ist wasserdicht und der Akku hält bis zu 50 Stunden. In der hessischen Überwachungszentrale gibt es pro Schicht etwa 20 Alarme – in 80 Prozent der Fälle, weil der Akku der Fußfessel bald leer ist.

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