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HürthAuch Kleinkind an Thallium-Vergiftung gestorben?

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Thallium Gift

Ein Flasche mit dem Rattengift Thallium

Hürth – Im „Thallium-Fall“ gibt es eine neue dramatische Entwicklung: Wie die Rundschau aus Justizkreisen erfuhr, ist nun auch ein Kleinkind verstorben. Zunächst konnte das Kind in der Düsseldorfer Uni-Klinik gerettet werden – nun die traurige Nachricht.

Der Leichnam wird nun obduziert, teilte ein Sprecher des Kölner Landgerichtes mit. Diese Entscheidung habe die zuständige Kammer getroffen. Dabei soll festgestellt werden, ob das Kind an einer Thallium-Vergiftung oder eines natürlichen Todes gestorben ist. Ein Krankenpfleger aus Hürth soll 2020 und 2021 zwei Menschen mit dem Gift umgebracht haben, eine weitere schwangere Frau und ihr Kind kamen gerade noch mit dem Leben davon. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte im Mai 2022 Anklage erhoben.

Auch Ehefrau und Großmutter der Lebensgefährtin vergiftet

Der zur Tatzeit 41-Jährige soll kurz nacheinander seine Ehefrau (35) und die Großmutter (92) seiner neuer Lebensgefährtin (36) mit Thallium vergiftet haben. Später soll der Mann dann seiner schwangeren Freundin das als Rattengift verwendete Schwermetall verabreicht haben. Mutter und Kind konnten nach langer intensiver Behandlung zunächst gerettet werden – nun ist das Kind aber gestorben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann derzeit Mord in zwei Fällen, einen Mordversuch, versuchten Schwangerschaftsabbruch und gefährliche Körperverletzung vor. Polizei und Staatsanwaltschaft halten den Angeklagten für sehr gefährlich. Nach Willen der Ankläger soll der Mann zunächst nicht mehr aus dem Gefängnis herauskommen – sie haben Sicherungsverwahrung für den mutmaßlichen Täter beantragt. Über das Motiv machte das Landgericht keine Angaben. Der Angeklagte bestreitet die Taten.

Die Ermittler der Mordkommission sind nach Rundschau-Informationen bei der Suche nach einem Motiv nicht abschließend fündig geworden. Möglicherweise gab es Streit um ein Haus der Familie, in das der 41-Jährige ziehen wollte. Ein Ermittler sprach auch von „Erbstreitigkeiten“, ohne weitere Details zu nennen