Leverkusener AmtsgerichtRichter gibt Drogendealerin eine zweite Chance

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- Die Angeklagte zeigte sich geständig.
- Vorangegangen war dem ein Hinweis des Ex-Ehemannes von Wendy A., der selbst eine äußerst bewegte Drogenvergangenheit hat.
Leverkusen – Es hätte bitter werden können für Wendy A. (Name geändert). Und es wäre bitter gekommen, wenn das Schöffengericht gestern dem Antrag der Staatsanwältin gefolgt wäre. Die hatte für die 34-Jährige drei Jahre Gefängnis wegen gewerbsmäßigen, bewaffneten Drogenhandels und den sofortigen Erlass eines Haftbefehls beantragt. Und dafür hatte sie eine Menge durchaus stichhaltiger Argumente vorgetragen.
Die Angeklagte aus Steinbüchel, die nach diesem Plädoyer von ihren Freundinnen im Zuschauerraum erst einmal mit Taschentüchern versorgt werden musste, hatte beim Prozessauftakt vor knapp drei Wochen gestanden, dass sie in ihrer Wohnung in Heidgen 237 Gramm Amphetamine, 76 Ecstasy-Tabletten, ein paar Gramm Marihuana, eine noch geringere Menge Crystal Meth, vor allem aber eine Walther-P22-Schreckschusspistole nebst einem Magazin mit 20 Gaspatronen gehortet hatte. Zu leugnen war das auch kaum, weil die Polizei das alles bei einer Durchsuchung vor rund einem Jahr sichergestellt hatte.
Hinweis durch den Ex-Mann der 34-Jährigen
Vorangegangen war dem ein Hinweis des Ex-Ehemannes von Wendy A., der selbst eine äußerst bewegte Drogenvergangenheit mit zahlreichen Vorstrafen und wegen der von ihr betriebenen Trennung offenbar noch eine Rechnung mit der 34-Jährigen offen hat. In seiner Anzeige hatte er von lebhaftem Kundenverkehr zu allen Tages- und Nachtzeiten in dem Mehrparteien-Mietshaus gesprochen, was Dietmar Adam, den Vorsitzenden des Schöffengerichts, dazu bewogen hatte, das Verfahren im ersten Termin zu vertagen, um die Nachbarn der Angeklagten vorzuladen.
Von denen konnte gestern im Zeugenstand aber nicht ein einziger bestätigen, dass ihnen zu keiner Zeit sonderlich viele Fremde aufgefallen wären, die zu Wendy A. gewollt hätten. Die hatte zu den Drogenvorräten erklärt, dass sie wegen des geringeren Preises bevorzugt größere Mengen, aber stets nur für den Eigenbedarf, gekauft habe. Dagegen sprachen aus Sicht der Staatsanwältin allerdings eine Feinwaage, Streckmittel und etliche Dutzend Druckknopftütchen zum Portionieren des Rauschgifts.
Von der Walther, die ihrem Ex-Mann gehöre und in der Katzenhöhle des Kratzbaums im Wohnzimmer versteckt war, will die Angeklagte schon gar nichts gewusst haben. Ihr Verteidiger hielt deshalb sowohl den Vorwurf des bewaffneten als auch des gewerbsmäßigen Drogenhandels für nicht nachweisbar und beantragte wegen des Besitzes nicht geringer Mengen ein Jahr und vier Monate mit Bewährung.
„Wie der Zufall es will“, so Richter Adam, verhängte das Gericht ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung, was zusammen mit noch offenen sechs Monaten aus einer früheren Bewährung genau zwei Jahre ergibt. Und das ist exakt die Grenze, bis zu der eine Haftstrafe zugunsten einer Drogentherapie ausgesetzt werden kann, die Wendy A. anstrebt.