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Leverkusener BrückeStadt Köln reduziert Bußgelder und zieht Fahrverbote zurück

Lesezeit 2 Minuten
Rheinbbrücke

Die Leverkusener Rheinbrücke

  1. Ein Lkw-Fahrer, der in der Industriestraße in die Sperre gefahren war, wehrte sich mit Erfolg gegen das seit Oktober 2017 übliche Bußgeld von 500 Euro
  2. Die Stadt Köln hat auf die Entscheidung reagiert
  3. Was sich nun ändert, erklärt unser Autor Klaus Müller

Köln – Das verschärfte Bußgeld von 500 Euro und zwei Monate Fahrverbot für Gewichtsverstöße auf der Leverkusener Rheinbrücke sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vorerst vom Tisch.

Fahrer zu schwerer Fahrzeuge müssen demnach wie vor der Verschärfung der Straßenverkehrsordnung im Oktober 2017 nur noch 150 Euro zahlen und kein Fahrverbot mehr fürchten. Die Stadt Köln kündigte an, alle noch nicht rechtskräftigen rund 1600 Verfahren aufzuh

Die Bußgelder für Tausende Lastwagen, die von den Schrankenanlagen an der Überfahrt über die marode Leverkusener Rheinbrücke gehindert wurden, sind unverhältnismäßig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Ein Lkw-Fahrer, der in der Industriestraße in die Sperre gefahren war, wehrte sich mit Erfolg gegen das seit Oktober 2017 übliche Bußgeld von 500 Euro und zweimonatige Fahrverbot. Er muss nach dem Urteil vom 1. Februar nur 150 Euro zahlen.

Die Stadt Köln hat auf die Entscheidung reagiert und angekündigt, alle 204 seit Februar ergangenen Bußgeldbescheide zu ändern, sagte Pressesprecherin Inge Schürmann. Ein Fahrverbot wird es nicht mehr geben. Darauf können auch 1400 Lkw-Fahrer hoffen, die beim Amtsgericht Köln Klage gegen Bußgeldbescheide der Stadt Köln erhoben haben. Auch sie sollen nur noch mit 150 Euro Strafe belegt werden, ausgenommen sind bereits rechtskräftige Bescheide.

Vom NRW-Verkehrsministerium gab es am Freitag keine Stellungnahme. 2016 hatte der damalige NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) die Verschärfung des Bußgeldkatalogs angestoßen – als Abschreckung für „skrupellose Lkw-Fahrer“, die das seit 2014 geltende Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der Rheinbrücke ignorierten. Im Oktober 2017 war es in Kraft getreten. Bei der Stadt Köln hatte es seither 8704 entsprechende Bußgeldbescheide gegeben, sagte Stadtsprecherin Schürmann. Von der Stadt Leverkusen gab es gestern keine Zahl.

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Laut OLG-Urteil hatte im konkreten Fall der Lkw-Fahrer nicht genug Zeit, um sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen. Ein Fahrverbot und 500 Euro seien deshalb unverhältnismäßig. Anwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen verwies darauf, dass das Fahrverbot für seinen Mandanten existenzbedrohend war.

eben und das Bußgeld neu festzulegen. Laut OLG hätten die Lkw-Fahrer keine Chance, sich korrekt zu verhalten. Rechtskräftige Bußgeldbescheide mit Fahrverbot bleiben allerdings in Kraft. (kmü)