Rückblick auf MammutprozessKein gutes Jahr für Leverkusens Clan-Chef Michael G.
- Das Jahr 2019 lief nicht gut für den Clan-Chef Michael G.: Er muss acht Jahre hinter Gitter und fast eine Million Euro zurückzahlen.
- Richter Hartmut Helmes empörte, dass G. sich bei dem betrogenen Frechener Ehepaar „in die Rolle eines Sohnes gedrängt“ habe.
- Wir blicken zurück auf den Mammut-Prozess und lassen die Prozesstage Revue passieren.
Leverkusen – Es war der Prozess des Jahres: Sechs Monate lang verhandelte die 17. Große Strafkammer vor dem Kölner Landgericht darüber, ob der Chef des Leverkusener Familienclans ins Gefängnis muss oder nicht. Das Urteil, das Ende November fiel, war eindeutig: Michael G. muss für acht Jahre hinter Gitter. Das Gericht um Richter Hartmut Helmes sah es als erwiesen an, dass sich Michael G. in 21 Fällen wegen Betrugs schuldig gemacht hatte.
Unter anderem ein Ehepaar aus Frechen habe er „bis zum letzten Tropfen“ ausgepresst, so Helmes. Ihnen hat der Kopf der Familie in diversen Szenarien vorgegaukelt, ein erfolgreicher Unternehmer zu sein – immer auf der Suche nach neuen Geschäftsabschlüssen und gerade zufällig in der Klemme, was das Bargeld betrifft, ob man nicht aushelfen könne. Das Ehepaar – vor allem der Mann hatte Michael G. ins Herz geschlossen – half aus und stellte am Ende fest, dass es fast eine Million Euro an einen Betrüger verloren hatte. Michael G. habe sich „in die Rolle eines Sohnes gedrängt“, stellte Richter Helmes fest. Die Szenarien, man könnte auch Theaterinszenierungen sagen, die Michael G. dem Ehepaar vorgaukelte und für die er schonmal diverse Familienmitglieder einspannte, nannte Hartmut Helmes „Legendenbildung“.
Vertrauen ausgenutzt
Geschickt nutzte der 43-jährige G. das Vertrauen des Frechener Paares aus: Wie kann man glauben, dass derjenige, der einen bittet, sein Trauzeuge oder Taufpate der Tochter zu werden, ein ausgefuchster Betrüger ist? Das Ehepaar fiel auf die Masche herein, den Ehemann beschrieb Richter Helmes als „zutraulich“. Der Schock sitzt tief, bis heute hat das Paar emotional mit diesem Vertrauensverlust zu kämpfen.
Das Geständnis, das Michael G. abgelegt hatte, war laut Richter Helmes „glaubhaft und umfassend“ gewesen – auch wenn sich das Gericht gewünscht hätte, dass „die eine oder andere Person“ namentlich genannt worden wäre, wie er bei der Urteilsverkündung einräumte.
Auswirkung auf die Strafe hatte auch die Tatsache, dass das Gericht die Betrügereien als „gewerbsmäßig“ angesehen hatte. Michael G. habe davon gelebt, erklärte Helmes. Seine Betrugsmaschen seien eine „erhebliche Einnahmequelle“ für den 43-Jährigen gewesen, der weder Schulabschluss noch Ausbildung vorweisen kann. Vor Gericht im zweiten großen Prozess gegen den Clan-Chef standen insgesamt vier Männer: neben Michael G. dessen 22-jähriger Sohn, der mit einer milden Strafe davonkam, da er zum Zeitpunkt der Taten (er hatte für seinen Vater Wohnungen gekauft, was den Tatbestand der Geldwäsche erfüllt) unter 21 war, und zwei Helfer, die auch wegen Geldwäsche verurteilt wurden.
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