Multikulti statt GartenzwergWie der klassische Schrebergarten sich verändert

Lesezeit 3 Minuten
Eine Kleingartenanlage in Köln

Eine Kleingartenanlage in Köln

Düsseldorf – Gartenzwerge, Vereinsmeier, Spießer im Unterhemd am Grill - bei manchen läuft dieses Kopfkino ab, wenn sie an Schrebergärten denken. „Wer sich in Kleingärten rein bewegt, sieht, was sich hier gewandelt hat“, hält Ralf Krücken dagegen. „Wir haben verstärkt Nachfrage aus jungen Familien“, berichtet der Geschäftsführer vom „Landesverband Rheinland der Gartenfreunde“. Öko-Landbau sei heute ein großes Thema in den Vereinen und die Laubenkolonie keineswegs ein Hort urdeutscher Abschottung, sondern Ort der Integration von Migranten, die eben Artischocken und Paprika statt Kürbis und Grünkohl anbauen: „Man lernt voneinander und versteht sich besser.“

Am Donnerstag beschäftigt sich der nordrhein-westfälische Landtag mit der Frage, wie „das Kleingartenwesen“ fit für die Zukunft gemacht werden kann. Die SPD-Opposition fordert von der Landesregierung ein Konzept, um Kleingärten an die großen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen: Klimawandel, städtischer Lebensstil, soziale Spaltung, die Alterspyramide.

Was viele nicht wissen: In NRW sind Kleingärten kein reines Privatvergnügen, sondern auch politische Pflichtaufgabe. In keinem anderen Bundesland hat der Schrebergarten Verfassungsrang. Hier heißt es in Artikel 29: „Die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen sind zu fördern.“

Auf rund 118 000 Parzellen in 1600 Kleingartenanlagen haben sich „Laubenpieper“ in NRW verteilt. Sie suchen die grüne Lunge in der Stadt für kleines Geld oder Platz zum Spielen für die Kinder. „Das ist der Klassiker“, weiß Krücken. Leider gebe es auch unrühmliche Ausnahmen: „Der Kleingarten als Feierfläche und Grillraum.“ Das führe an den Wochenende hier und da zu Ärger im kleinen Paradies.

Gut eine halbe Million Euro lässt sich die Landesregierung die Förderung der Kleingärten nach Angaben des Umweltministeriums jährlich kosten. Die SPD fordert, die Finanzierung auszubauen. Schließlich hätten die Kleingärten große Bedeutung für das Stadtklima, Ökologie und das soziale Gefüge in den Kommunen.

Schrebergärten sind grüne Inseln für Tiere und Pflanzen

„Der heiße Sommer 2018 hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig Grün für das Leben in unseren Städten ist“, unterstreicht die Fraktion in ihrem Antrag ans Landesparlament. Kleingärten filterten Hitze, Lärm und Luftbelastungen. „Sie können städtische Temperaturen um 3 bis 4 Grad Celsius senken und so Hitzewellen abmildern.“ Bei der Planung neuer Wohngebiete müssten Kleingärten daher „als unverzichtbarer Bestandteil der Quartiere berücksichtigt werden“.

Zudem seien die Gartenkolonien grüne Inseln für Tiere und Pflanzen inmitten städtischer Steinwüsten oder landwirtschaftlicher Monokulturen. Im vergangenen Jahr habe die Landesregierung neben rund 550 000 Euro an regulären Fördermitteln 50 000 Euro für Projekte in „insektenfreundlichen Kleingärten“ zur Verfügung gestellt, berichtete ein Sprecher des Umweltministeriums.

Für einen nachhaltigen Beitrag gegen das massenhafte Insektensterben benötigten die Kleingärtner allerdings mehr Mittel, stellte Krücken fest. Er wünscht sich von der Landesregierung zudem, einen Brückenschlag zwischen den traditionell in Vereinen organisierten Schrebergärtnern und der jungen hippen Szene der „urban gardener“, zu organisieren. Bislang sei das schwierig.

„Wir könnten viel voneinander lernen“, meint der gelernte Gärtner. „Die haben viele kreative Ideen, auf die man nicht kommt, wenn man so lange im Geschäft ist.“ Dazu zählten beeindruckende Hochbeet-Projekte in den Innenstädten. „Da haben wir uns schon was abgeguckt.“ Umgekehrt könnten die Schrebergärtner ihren über Jahrzehnte angesammelten Wissensschatz mit den ungebundenen Naturfreunden teilen.

Sorge bereitet dem Garten-Experte eine in manchen Kommunen geführte Debatte, ob man sich den „Luxus Kleingärten“ weiter leisten wolle. „Das Bundeskleingartengesetz deckelt die Pacht, die sie von den Nutzern einnehmen können“, erläutert er. Für manche sei eine lukrativere Verwendung der Flächen daher eine Verlockung. Die Verfassung binde allerdings „alle Akteure des Kleingartenwesens“, mahnte das Umweltministerium. „Also auch Kommunen und Verbände.“ (dpa)