DrogentherapieTherapie als Bewährungsauflage
Waldbröhl – Zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen des Besitzes von Drogen in „nicht unerheblichen Mengen“ wurde ein 23-Jähriger aus dem Südkreis verurteilt. „Gerade noch zur Bewährung“, wie Carsten Becker als Vorsitzender Richter des Schöffengerichtes meinte, denn die Polizei hatte bei dem jungen Mann im November vergangenen Jahres mehr als 110 Gramm Marihuana und 1,5 Gramm Amphetamine gefunden. Hinzu kam eine Trunkenheitsfahrt, die in die Gesamtstrafe mit einfloss.
Der 23-Jährige, der eine feste Arbeitsstelle als Handwerker hat, räumte seine Taten vor Gericht unumwunden ein. An dem Abend sei er in seinem Auto nach dem Konsum von Cannabis und Alkohol eingeschlafen und dann wohl in die Leitplanke gerutscht. Geweckt wurde er von der Polizei, die dann die Drogen in seinem Auto fand.
Es war aber auch nicht das erste Mal, dass er mit einer großen Menge Marihuana erwischt wurde, im Juli vorigen Jahres waren es 93 Gramm. Dafür wurde er Ende Mai vor dem Gummersbacher Amtsgericht wegen eines „minderschweren Falls“ zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Drogen hätten ausschließlich seinem Eigenkonsum gedient, für die rund 110 Gramm Marihuana habe er am Engelskirchener Bahnhof 600 Euro bezahlt, finanziert von seinem Arbeitslohn. Seit seinem 16. Lebensjahr kiffe er, seit dem 18. habe er auch Amphetamine konsumiert, „um morgens wieder fit zu werden“.
Für ein halbes Jahr hätte er es geschafft, drogenfrei zu bleiben, nach dem Urteil in Gummersbach aber wieder zum Joint gegriffen. Bei der Suchtberatung stehe er auf der Warteliste für eine ambulante Therapie. „Ich will mit all dem nichts mehr zu tun haben“, sagte der noch bei seinen Eltern lebende junge Mann in seinem Schlusswort. Sein Bewährungshelfer, der den 23-Jährigen als sehr kooperativ bezeichnete, hielt nicht viel von einer ambulanten Therapie. Eine stationäre Entwöhnung, die drei Monate dauere, lehne der junge Mann aber aus Angst um seinen Arbeitsplatz ab.
Die ambulante Therapie und regelmäßige Drogentests gehören mit zu den für drei Jahre geltenden Bewährungsauflagen des Gerichts. Den Führerschein, den er schon seit November los ist, darf er erst in sechs Monaten wieder beantragen. (mf)