Wegen zahlreicher Delikte ist ein 27-Jähriger vor dem Gummersbacher Amtsgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Polizisten ins Knie gebissen27-Jähriger wegen vieler Straftaten in Gummersbach verurteilt

Ein 27-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht in Gummersbach verurteilt.
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Diebstahl, Körperverletzung, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch und Beleidigung – die Liste der Taten, die ein 27-Jähriger zwischen Februar 2022 und März 2023 begangen haben soll und für die er sich nun vor dem Schöffengericht verantworten musste, war lang. Unter anderem soll er neben diversen Ladendiebstählen mit und ohne Mitführen einer Waffe sich mehrmals gegen die Festnahme durch Vollstreckungsbeamte gewehrt und dabei Polizisten zum Teil schwer verletzt haben.
Beifahrersitz des Polizeiautos durch Beißen beschädigt
Einem Polizisten habe er laut Anklage ins Knie gebissen. Der Beamte auch als Nebenkläger an der Verhandlung teilgenommen. Zudem habe der 27-Jährige während einer Fahrt im Streifenwagen den Beifahrersitz durch Beißen beschädigt. Darüber hinaus habe er unvermittelt Passanten auf der Straße beleidigt und mit Pfefferspray verletzt. Weil der Angeklagte zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war, hatte Richter Ulrich Neef Haftbefehl erlassen, sodass der 27-Jährige die vergangenen vier Wochen hinter Gittern auf sein Verfahren warten musste.
Dieses endete entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft für den Arbeitssuchenden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Denn zumeist habe der Angeklagte unter Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden und sei nur vermindert schuldfähig gewesen, begründete Neef das Urteil. Zudem habe sich der Mann geständig gezeigt und so den Verfahrensbeteiligten mehrere Verhandlungstage erspart.
Der Angeklagte, dem von einem psychologischen Sachverständigen eine Verhaltensstörung diagnostiziert wurde, bekräftigte, so nicht mehr weiter machen zu wollen.
Zu den Bewährungsauflagen gehöre unter anderem, weder Betäubungsmittel noch Alkohol zu konsumieren. Neef: „Nutzen sie die gezwungene Abstinenz während der vierwöchigen Haftzeit, die Finger von den Suchtmitteln zu lassen. Werden sie rückfällig, besteht die Gefahr, dass sie wieder Straftaten begehen. Dann kann die Bewährung nicht aufrecht erhalten werden und sie müssen wieder ins Gefängnis“.
Zudem wurde dem Angeklagten auferlegt, an den Polizisten 300 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Noch im Gerichtssaal entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Beamten für sein Verhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.