Grundstückseigentümer müssen Auskunft gebenGummersbacher Finanzamt bietet Hilfe an

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Das Finanzamt verschickt in diesen Tagen Info-Schreiben an Eigentümer von Wohngrundstücken.

Das Finanzamt verschickt in diesen Tagen Info-Schreiben an Eigentümer von Wohngrundstücken.

Gummersbach – Die Novelle der Grundsteuer tritt zwar erst im Jahr 2025 in Kraft, doch schon jetzt werden an vielen Stellen die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Die Änderung des entsprechenden Gesetzes hatte im Jahr 2018 das Bundesverfassungsgericht damit angestoßen, dass es das aktuell noch gültige System für verfassungswidrig erklärt hatte.

Was die Bürgerinnen und Bürger künftig bezahlen müssen, ist aktuell aber noch nicht sicher. Für eine Berechnung bieten jetzt die Finanzämter den Eigentümern von Immobilien ihre Unterstützung an. So teilt das Finanzamt in Gummersbach mit, das Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform erhalten.

Anschreiben enthält Angaben zu dem jeweiligen Grundstück

„Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Susanne Schmidt-Kraepelin, Leiterin des Finanzamts Gummersbach. Das Schreiben enthalte Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert, teilt die Behörde mit.

„Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Schmidt-Kraepelin. Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen. Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gebe wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden.

Angaben auch über Elster möglich

Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt Elster möglich. „Wer bereits einen Elster-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so Schmidt-Kraepelin. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt ab Mitte Juni Papiervordrucke anfordern. Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform wie eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal stehen ebenfalls im Netz. Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter (02261) 86-19 59 (montags bis freitags, 9–18 Uhr) eingerichtet.

Gummersbachs Erster Beigeordneter Raoul Halding-Hoppenheit sagt, dass es in der Bevölkerung eine große Erwartungshaltung gebe. Was der einzelne Bürger am Ende bezahlen werde, sei aber überhaupt nicht absehbar. Klar sei allerdings, dass Kommunen wie Gummersbach die neue Grundsteuer aufkommensneutral erheben sollen. Sprich, die Stadt soll am Ende nicht mehr als die aktuellen 10,7 Millionen an Grundsteuer B einnehmen können.

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Das werde am Ende dadurch erreicht, dass die Hebesätze nach unten korrigiert werden sollen. Denn nach Hading-Hoppenheits Einschätzung werden die Bemessungsgrundlagen steigen, weil die Grundstücke vielfach wertiger seien. Dass die neue Steuer zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, hält der Kämmerer mit Hinblick auf die zu leistende Vorarbeit an vielen Stellen für „problematisch“.

www.grundsteuer.nrw.de

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