Marihuana-PlantageBewährung für Drogenzüchter aus Friedrichstal

Profi-Standard bescheinigten die Experten dem nun Angeklagten.
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Gummersbach – Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ist ein 47-Jähriger gestern vom Gummersbacher Schöffengericht verurteilt worden. Der Familienvater hatte in großem Stil Marihuana angebaut und verkauft: Im April war seine Plantage im Gummersbacher Gewerbepark Friedrichstal aufgeflogen. Nach einem Tipp stellten Ermittler des Zollfahndungsamts Essen, des Kölner Hauptzollamts und des Landeskriminalamts in einer Fabrikhalle allein 220 Marihuana-Pflanzen, fünf Kilogramm geerntetes Marihuana und ein Kilo Amphetamin sicher. Die Anlage galt als professionell, allein der Straßenverkaufswert der Drogen wurde damals auf 180 000 Euro beziffert.
Mitangeklagt war ein 42 Jahre alter Familienvater. Der Marienheider hatte zugegeben, mehrfach Marihuana für den Eigengebrauch vom Mitangeklagten gekauft zu haben. Dafür wurde er zu einer Geldstraße von 5400 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Beihilfe zu Anbau und Handel wurde er freigesprochen. Der Marienheider war Vormieter der „Plantagenhalle“, über ihn bzw. seine damalige Firma wurde in den Niederlanden nicht nur die Technik bestellt, sondern auch die Blumenerde angeliefert.
Bewährung gerade noch so vertretbar
Wozu der Nachmieter die Dinge brauchte, habe er aber nicht gewusst, versicherte der 42-Jährige. Auch habe er die Halle nach dem Wechsel nur einmal betreten und dabei die Plantage nicht bemerkt. Konnte er offenbar auch nicht, denn die war durch Trockenbauwände vor neugierigen Blicken geschützt. Wohl damit der hohe Stromverbrauch nicht auffiel, war der Zähler überbrückt. Ein mutmaßlicher dritter Beteiligter aus Niederseßmar, gegen den gesondert ermittelt wird, „hatte wohl Talent für so was“, meinte Richter Ulrich Neef. Dem „dritten Mann“ wird nun auch das Kilo an Amphetaminen zugerechnet, das bei der Razzia in einem Kühlschrank gefunden worden war. Beiden Angeklagten war nicht nachzuweisen, dass sie damit etwas zu tun hatten.
Wegen seiner angegriffenen Gesundheit, des Geständnisses und der dreimonatigen Untersuchungshaft hielt die Oberstaatsanwältin eine Bewährung für gerade noch vertretbar. Der gelernte, aber derzeit erwerbsunfähige Bürokaufmann nahm das Urteil noch im Gerichtssaal ebenso an wie der Marienheider Familienvater seinen Richterspruch.