Nach Tod von Kind im GumbalaStaatsanwälte ermitteln wegen fahrlässiger Tötung
Gummersbach – Nach dem tödlichen Unfall im Gummersbacher Badeland (Gumbala) am Sonntag vor einer Woche ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln nun gegen den Vater der verstorbenen Dreijährigen sowie gegen eine Bademeisterin. Es bestehe ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag auf Nachfrage unserer Zeitung.
Der 42 Jahre alte Vater und die Mitarbeiterin des Gumbala sollen nun vorgeladen und vernommen werden. Dies werde die Gummersbacher Polizei übernehmen, sagte Oberstaatsanwalt Bremer, Sprecher der Behörde. Von der Kreispolizei Oberberg hatte die Kölner Staatsanwaltschaft Mitte vergangener Woche die Ermittlungsakten übernommen. Nach Durchsicht der Papiere habe sich der Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung ergeben. Nach wie vor warten die Kölner Staatsanwälte auf die Akten ihrer Siegener Kollegen. In Siegen war das Mädchen obduziert worden, nachdem es dort in einem Krankenhaus gestorben war. Die Leichenschau hatte bestätigt, dass die Dreijährige ertrunken ist. (ag)