Waldbrand auf Gummersbacher HömerichUrteil: Drei Monate auf Bewährung für 25-Jährigen

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Der junge Gummersbacher zeigte vor Einzelrichterin Christina Ritter Reue. Er berichtete, wie er unbedacht eine Kippe ins Gebüsch warf und das Feuer dann augenscheinlich gelöscht hatte.

Der junge Gummersbacher zeigte vor Einzelrichterin Christina Ritter Reue. Er berichtete, wie er unbedacht eine Kippe ins Gebüsch warf und das Feuer dann augenscheinlich gelöscht hatte.

Gummersbach – Knapp ein Jahr und einen Monat nach dem verheerenden Waldbrand auf dem Gummersbacher Hömerich hat das Amtsgericht am Freitagnachmittag einen 25-Jährigen wergen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt. Amtsrichterin Christina Ritter verurteilte den Gummersbacher zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während dieser Zeit muss der junge Mann monatlich zehn Euro an die Biologische Station Oberberg zahlen.

Das Gericht sah es nach gut fünfstündigem Prozess mit neun Zeugen als erwiesen an, dass der Angeklagte den Flächenbrand am 20. April 2020 durch eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe ausgelöst hatte. Zu seinen Gunsten berücksichtigte die Richterin, dass er sich am Folgetag bei der Polizei gemeldet hatte: „Damit haben Sie einen besonderen Schneid bewiesen.“ Ein Polizist hatte zuvor als Zeuge ausgesagt, dass die Brandursache vermutlich niemals geklärt hätte werden können, wenn der Angeklagte nicht aus freien Stücken auf der Wache aufgetaucht wäre.

Zigarettenstummel ins Gebüsch geschnipst

Auch bei dem Strafprozess, der von mehreren Medienvertretern verfolgt wurde, zeigte der Angeklagte Reue und schilderte die Vorkommnisse: Er habe sich am Waldrand des Hömerichs an jenem 20. April gegen 13.30 Uhr mit seiner Verlobten und einem Bekannten getroffen. An einer Sitzbank unterhielten sie sich, er habe eine Zigarette geraucht. Schließlich habe er den Stummel hinter sich und hinter die Bank ins Gebüsch geschnipst.

Amtsgerichtsdirektorin Claudia Krieger schilderte die Anklagevorwürfe vor Prozessbeginn vor der TV-Kamera.

Amtsgerichtsdirektorin Claudia Krieger schilderte die Anklagevorwürfe vor Prozessbeginn vor der TV-Kamera.

Wenig später habe er Qualm bemerkt und kleine Flammen. Gemeinsam mit dem Bekannten habe er sie ausgetreten und auch den Rest aus einer Cola-Flasche darüber geschüttet. Einige Minuten nachdem die Flammen augenscheinlich gelöscht waren, entfernten sich alle drei aus dem Waldgebiet. Erst als er noch am Abend und die ganze Nacht über Sirenen hörte, schwante ihm Böses. Am nächsten Morgen sei er zur Polizei gegangen mit den Worten: „Ich könnte etwas damit zu tun haben.“

Andere Version erzählt

Neben Anwohnern, einer Spaziergängerin und mehreren Polizisten sagte im Zeugenstand auch der Bekannte aus, der mit an der Sitzbank war und mit dem der Angeklagte zu jener Zeit in einem Wohnheim lebte. Er erzählte eine ganz andere Version: Er habe gesehen, wie der Angeklagte eine Atemschutzmaske an einen Ast gehängt und mit einem Feuerzeug angezündet habe. Die sei dann hinuntergefallen und habe das Gebüsch in Brand gesetzt.

Es war einer der größten Waldbrände, die jemals im Kreis tobten.

Es war einer der größten Waldbrände, die jemals im Kreis tobten.

Auch der Bekannte hatte sich am nächsten Tag bei der Polizei gemeldet – nachdem eine Sozialarbeiterin des Heims in den Medien gehört hatte, dass Tatverdächtige gesucht wurden, die ihm ähnlich sahen. Der Masken-Version widersprach aber die Verlobte in ihrer Vernehmung. Zum Schluss spielte das beim Urteil keine Rolle.

Die Auswirkungen des Feuers waren immens.

Die Auswirkungen des Feuers waren immens.

Der Staatsanwalt beantragte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Der Verteidiger wiederum zweifelte daran, dass sein Mandant wirklich für den Großbrand verantwortlich gemacht werden könne: Möglich sei ja etwa auch, dass ein anderer Raucher das Feuer aus Versehen ausgelöst haben könnte – wie der Bekannte, ebenfalls Raucher. Auch sei es denkbar, dass der starke Sonnenschein und Glasscherben an der Sitzbank die Ursache waren – das hatte auch der Brandermittler eingeräumt. Der Verteidiger beantragte deshalb Freispruch.

Die Richterin aber sah „keinen vernünftigen Zweifel“, dass ein nicht vollständig gelöschtes Feuer an der Bank die Ursache für den katastrophalen Waldbrand war. Der Angeklagte kann Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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