AusbauAnwohner des Breidenbacher Wegs in Nümbrecht werden wohl zur Kasse gebeten

Lesezeit 3 Minuten
Der Breidenbacher Weg in Nümbrecht ist an vielen Stellen in keinem guten Zustand.

Den Anliegern des Breidenbacher Wegs in Nümbrecht steht der Ausbau ihrer Straße ins Haus. Zurzeit sieht es aus, als müssten sie sich mit 90 Prozent an den Kosten beteiligen.

Der Ausbau des Breidenbacher Wegs in Nümbrecht treibt Anlieger, Politik und Verwaltung schon lange um.  Die Frage: Was zahlen die Anlieger?

Der Ausbau des Breidenbacher Weges in Nümbrecht treibt Anlieger, Politik und Verwaltung seit vielen Jahren um. Jetzt deutet alles darauf hin, dass das lange Tauziehen in absehbarer Zeit ein Ende finden wird. Die schlechte Nachricht für die Anlieger ist: Nach einer abschließenden Bewertung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Köln, der schon länger mit dem Thema befasst ist, müssen die Anlieger mit einem Anteil von 90 Prozent an den Kosten beteiligt werden. (Das achtseitige Schreiben des Rechtsanwalts Rainer Schmitz von der Kanzlei Lenz & Johlen kann als Dokument im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.)

Die Politik hat die Verwaltung nunmehr damit beauftrag, in einer Anliegerversammlung — die könnte Stand jetzt bis Frühsommer stattfinden — die beitragsrechtliche Problematik zu erläutern, die Ausbauvarianten vorzustellen und über das Ergebnis dieser Versammlung in der nächsten Sitzung zu berichten.

Ein „geerbtes Problem“

Von einem „geerbten Problem“ sprach Nümbrechts Bürgermeister Hilko Redenius schon vor drei Jahren. Die Gretchenfrage von damals ist dieselbe wie heute: Handelt es sich bei dem zukünftigen Ausbau um einen Erstausbau oder nicht? Ja, ist sich der Anwalt, der sich des Falls im Namen der Gemeindeverwaltung angenommen hat, sicher, weil der Breidenbacher Weg noch nie die Anforderungen erfüllt habe,die ein Erstausbau mit sich bringt.

Konkret müsste die Straße über drei klar definierte Kennzeichen verfügen, und zwar sowohl über eine befestigte Fahrbahn als auch über eine funktionstüchtige Oberflächenentwässerung sowie über eine ausreichende Straßenbeleuchtung verfügen. Das, so der Fachanwalt, der im Rahmen seiner Recherche auch alte Fotos gesichtet hatte, habe noch nie zugetroffen.

Und damit fällt nach Einschätzung des Anwalts automatisch auch die Möglichkeit weg, dass der fällige Ausbau nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) abgerechnet werden kann – dann müssten die Anlieger nämlich nichts zahlen.

Die Hoffnung, dass Anliegerbeiträge deshalb nicht erhoben werden können, weil seit dem ersten Spatenstich zur Herstellung des Breidenbacher Weges mehr als 25 Jahre vergangen sind, erfülle sich nach den Worten des Fachanwalts nicht. Warum nicht? Weil der Landesgesetzgeber „aufgrund durchgreifender verfassungsrechtlicher Bedenken“ die entsprechende Vorschrift „ersatzlos gestrichen“ habe.

Stattdessen gelte jetzt, dass Erschließungsbeiträge erst „mit Ablauf des 20. Kalenderjahres, das auf den Eintritt der Vorteilslage folgt,“ nicht mehr fällig werden. Und das treffe auf den Breidenbacher Weg nicht zu, weil besagte „Vorteilslage“ eben zu keinem Zeitpunkt bestanden habe. Die Vorteilslage tritt für eine Straße erst ein, wenn sie über die drei genannten Kennzeichen Fahrbahndecke, Entwässerung und Beleuchtung gleichzeitig verfügt.

Auf die Frage von Markus Lang (CDU), ob der Bauausschuss nicht trotzdem anders entscheiden könne, entgegnete Kämmerer Reiner Mast, dass in dem Fall wohl der Bürgermeister und/oder der Oberbergische Kreis als Kommunalaufsicht den Beschluss beanstanden müsse.

Rundschau abonnieren