WindkraftNümbrechter Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen in ihre Gemeindewerke

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Die Rotoren von Windkraftanlagen, aufgenommen mit langer Belichtungszeit in Mecklenburg-Vorpommern.

Ob sich Windkraftanlagen in Nümbrecht lohnen, und ob welche gebaut werden können, ohne gegen Auflagen zu verstoßen, muss jetzt erst mal geprüft werden.

81 Prozent der Nümbrechter finden, dass die örtlichen Gemeindewerke auf dem Gemeindegebiet selbst Windkraftanlagen bauen und betreiben sollen.

Mit einer breiten Mehrheit von 81 Prozent haben sich die Menschen in Nümbrecht dafür ausgesprochen, dass die Gemeindewerke (GWN) sich des Themas Windkraftausbau in der Gemeinde selbst annehmen sollen. Das Interesse an dem Thema war groß, die Wahlbeteiligung lag bei 56,3 Prozent und damit höher als bei der Kommunalwahl 2020 (52,3 Prozent) und der Landtagswahl 2022 (55,5 Prozent).

„Das ist ein wahnsinnig starkes Ergebnis und es gibt uns Rückenwind“, kommentierte Bürgermeister Hilko Redenius die Zahlen in der Sitzung des Gemeinderates. Der Rat setzte dieses Bürgervotum auch gleich um und beauftragte die Gemeindewerke, dem Wunsch der breiten Mehrheit der Bürger zu folgen. Zunächst sind jetzt etwa Tier- und Umweltschutzfragen zu klären ebenso wie  Abstandsregelungen – und nicht zuletzt ist die   Frage zu beantworten, ob über Nümbrecht überhaupt ausreichend Wind weht. Außer Rüdiger Hagelstein (WGHL) stimmte der ganze Rat dafür.

Bürgerschaftsvotum statt Ratsbürgerentscheid in Nümbrecht

Für die Befragung der Bürger hatte die Gemeinde ursprünglich die Form des Ratsbürgerentscheids gewählt. Doch wie berichtet, war der Oberbergische Kreis als Aufsichtsbehörde am Abend vor der Auszählung mit einer Verfügung dazwischen gegrätscht und hatte den Ratsbürgerentscheid als „voraussichtlich rechtswidrig“ bezeichnet und Redenius aufgefordert, den entsprechenden Ratsbeschluss zu beanstanden.

Das tat er widerwillig, wie er betonte,   um einer – sich womöglich allzu lang hinziehenden – juristischen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen. Der Rat hob folgerichtig den alten Beschluss auf. Das klare Meinungsbild der Nümbrechter wird nun offiziell als „Bürgerschaftsvotum“ behandelt – das hatte der Oberbergische Kreis so vorgeschlagen.

Mehr Fingerspitzengefühl beim Oberbergischen Kreis angemahnt 

Bürgermeister Redenius hat sich bei Landrat Jochen Hagt über das Vorgehen des Kreises beschwert; er schreibt, dass er die Rechtsauffassung des Kreises „ausdrücklich nicht teile“. In den drei Beschwerden, die beim Kreis eingegangen seien und zu denen Redenius auch Stellung bezogen habe, sei es überhaupt nicht um die Rechtmäßigkeit der gestellten Frage gegangen. Darauf hatte der Kreis aber in seiner Verfügung abgezielt.

Dass er ausgerechnet dazu nicht habe Stellung beziehen können, so Redenius, finde er „bei einer so weitreichenden Verfügung“ verwunderlich. Außerdem bedürften Eingriffe in die staatlich garantierte Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden einer „fundierten, rechtssicheren Begründung“. Der Kreis habe seine Weisung aber lediglich mit einer „voraussichtlichen“ Rechtswidrigkeit begründet

Zudem hätte sich Redenius mit Sicht auf das große Interesse der Nümbrechter an dem Thema vom Kreis „mehr Fingerspitzengefühl“ gewünscht – mit der Kurzfristigkeit der Verfügung sei das Demokratieverständnis der Menschen nicht gefördert worden. Gegenüber der WGHL-Fraktion betonte Redenius im Rat allerdings, deren diverse Eingaben beim Kreis gegen den Ratsbürgerentscheid seien ein legitimes demokratisches Mittel.

Kritik am Kreis äußerten auch die Grünen. Andrea Saynisch sprach in der Ratssitzung von einem unschönen Zeichen an die Bürger.   Sabine Grützmacher (MdB) und Marc Zimmermann (MdL) kritisierten „scharf die Beanstandung des Ratsbürgerentscheids wenige Stunden vor der Auszählung".

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