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Schnipperinger MühleUltimatum ist abgelaufen

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behelfen sich viele Pächter in der Schnipperinger Mühle mit Regenwasser und Mineralwasser, die Leitungen sind abgestellt. (Foto: Archiv)

Wipperfürth – Die letzte Frist für die Menschen in der Schnipperinger Mühle ist verstrichen. Gestern lief das Ultimatum der Stadt aus, ab heute bereitet die Verwaltung de facto die Räumung der Ferienhaussiedlung vor. Wie berichtet, war am gestrigen Montag der letzte Zeitpunkt verstrichen, an dem Pächter und Eigentümer einen gemeinsamen Plan für eine funktionierende Wasserversorgung in der Ferienhaussiedlung hätten vorlegen können. Diesen Kompromiss hatte die Stadt Pächtern und Eigentümern Mitte Dezember vorgeschlagen: Liegt bis zum 6. Januar ein belastbarer Plan vor, wie eine Wasserversorgung in der Mühle bezahlt wird, kann das Gebiet nicht weiter bewohnt werden.

• Das Ferienhausgebiet Schnipperinger Mühle hat keine funktionierende Wasserversorgung.

• Pächter und Eigentümer streiten darüber, wer die Kosten für die Wasserversorgung zahlen soll.

• Schon im Oktober 2012 kündigte der Oberbergische Kreis an, dass die Eigentümer eine funktionierende Wasserversorgung schaffen müssen. Acht Monate verstreichen ohne Änderung.

• Am 19. Juni 2013 läuft die Frist für die Notversorgung mit Trinkwasser aus. Pächter behelfen sich fortan mit Mineralwasser und fangen Regenwasser auf.

• Die Stadt Wipperfürth macht den Pächtern Ende Dezember ein Angebot: Bis 6. Januar sollen sie entscheiden, ob sie je 7000 Euro in die Wasserversorgung investieren.

• Damit ist ein Ultimatum verbunden: Ohne Einigung, wird ab dem 7. Januar die Nutzung der Ferienhäuser untersagt.

Bis Stand gestern Mittag ist kein solcher Plan bei der Stadt eingegangen, bestätigte Baudezernent Volker Barthel auf Nachfrage. Zur Zeit wird im Rathaus an den Anschreiben für die Pächter gearbeitet. Diese sogenannten Anhörungsschreiben kündigen praktisch an, dass die Pächter ihre Wochenendhäuschen nicht mehr nutzen dürfen und räumen ihnen eine zweiwöchige Anhörungsfrist ein, das schreibt der Gesetzgeber vor.

Ist diese Frist abgelaufen, wird die Nutzung der Häuschen per Verfügung untersagt, ohne weitere Frist. Bedeutet: Alle Pächter erhalten die Verfügung per Postzustellungsurkunde und müssen sofort reagieren. „Sorgen machen uns diejenigen, die ihren festen Wohnsitz in der Schnipperinger Mühle haben“, betont Volker Bartel. Gleichwohl seien die Pächter längst darüber informiert, was auf sie zukomme.