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„Lebe jeden Tag in der Angst“90-Jährige wohl bald wieder in ihrem Haus in Bergisch Gladbach eingesperrt

3 min
Irmintraut Fuchs steht vor dem Zaun, der sie in ihrem Haus einsperrt.

Diese Situation fürchtet Irmintraut Fuchs: Durch eine Absperrung wird sie auf ihrem Grundstück faktisch eingesperrt.

Kein Wegerecht für Irmintraut Fuchs: Warum sie möglicherweise bald wieder Zuhause eingesperrt sein wird und was jetzt noch möglich ist.

Knapp 13 Seiten ist es lang, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln zum Rechtsstreit um die Nutzung eines Weges, ohne dessen Benutzung die 90-jährige Irmintraut Fuchs fürchtet, auf ihrem Grundstück eingesperrt zu werden. Und das schriftliche Urteil (es liegt der Zeitung vor) könnte klarer nicht ausfallen: Die Berufung wird zurückgewiesen, die Kosten des Verfahrens hat Irmintraut Fuchs zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und eine Revision wird nicht zugelassen. „Ich lebe jetzt jeden Tag in der Angst, dass der Weg wieder dicht gemacht wird“, sagt Irmintraut Fuchs. Wir fassen die Entwicklungen zusammen und schauen, wie es weitergehen könnte.

Wo steht der Rechtsstreit verfahrenstechnisch?

Das Oberlandesgericht Köln hatte über eine Berufung zu einem Urteil des Landgerichts Köln zu entscheiden. Und das Oberlandesgericht bestätigt die Entscheidung aus der ersten Instanz samt Begründung vollumfänglich. Es wurde keine Revision zugelassen. Juristisch ist für die Richter auf der Akte der Deckel drauf. Gleichwohl gibt es die Möglichkeit, eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Dieser Beschwerde müsste stattgegeben werden, um dann vor dem BGH in die dritte Instanz zu gehen. Allerdings: Vor dem BGH geht es um die Feststellung von Fehlern in der Rechtsanwendung – die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanzen werden nicht überprüft.

Das hört sich ziemlich aussichtslos an.

Da der Fall über die Region hinaus für Schlagzeilen gesorgt hat, gibt es ganz viele Stimmen und Vorschläge, die die Redaktion, aber auch Irmintraut Fuchs erreichen. Schwer zu beurteilen, was da Sinn macht. Die reine Faktenlage scheint unverändert. Irmintraut Fuchs bewohnt ein Haus, für das es keine Baugenehmigung gibt und nutzt einen Weg, der zu einem Teil in Privatbesitz des Nachbarn ist. Der Nachbar will sein Eigentum nicht als Weg zur Verfügung stellen. Weil das Haus keine Baugenehmigung hat, kann es auch kein „Notwegerecht“ geben. Die Sache erscheint juristisch tatsächlich eindeutig.

Trotzdem haben viele Menschen ein Störgefühl und stellen sich auf die Seite von Irmintraut Fuchs.

Das Haus von Frau Fuchs ist wesentliche älter als das des Klägers, den Weg gibt es seit Menschengedenken und natürlich sorgt man sich um die 90-Jährige, die in ihrem Haus realistisch betrachtet nicht weiter wohnen kann. Das geltende Recht – so sehen es wohl viele Menschen – passt nicht zu dem konkreten Fall.

Ist der Fall denn wirklich so einzigartig?

Schwarzbauten gibt es (fast) wie Sand am Meer. Viele werden von den Behörden geduldet und von der Nachbarschaft auch. Wo kein Kläger …

Kann denn die Behörde das Haus nicht nachträglich genehmigen? Dann würde doch das Notwegerecht greifen?

Ja, das wird immer wieder vorgetragen. Aber wie soll eine Behörde ein Gebäude genehmigen, dass nicht erschlossen ist? Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Gibt es denn wirklich keine andere Möglichkeit, als über diesen umstrittenen Weg das Haus zu erschließen?

Das war auch Thema in den Verfahren. Und ja, es ist sicher technisch möglich, das Haus von einer anderen Straße zu erschließen. Aber die Topographie ist schwierig und deshalb teuer. Was juristisch kein Grund sein kann, sich eine billigere Erschließung beim Nachbarn umsonst zu holen.

Welche Möglichkeiten werden denn noch diskutiert?

Angedacht wird eine Petition an den Landtag, dann könnte theoretisch auch geprüft werden, ob der Weg nicht als öffentlicher Weg gewidmet wird. Und natürlich ist die „Nichtzulassungsbeschwerde“ ein weiterer Weg.

Gegen die Sperrung des Weges für Irmintraut Fuchs ist konkret also nichts zu machen?

Nein. Und das ist jetzt eines dieser verrückten Details des Falles. Das Gericht hatte eine Mediation vorgeschlagen. Also die gemeinsame Suche nach einer Lösung. Die Gegenseite hat diese Mediation rundum abgelehnt. Es sieht nach keinem schönen Ende aus.