Nach DoppelmordPolizei nimmt neue Ermittlungen gegen Bergisch Gladbacher auf

Gegen den Doppelmörder aus Bergisch Gladbach wird erneut ermittelt.
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Bergisch Gladbach/Iserlohn – Slatan K., der aus Bergisch Gladbach stammende Doppelmörder von Iserlohn, muss sich demnächst womöglich erneut vor Gericht verantworten, und zwar wegen Vergewaltigung. Eine Sprecherin der Kölner Staatsanwaltschaft bestätigte dieser Zeitung auf Anfrage, dass bei ihrer Behörde entsprechende Ermittlungen gegen den 45-Jährigen laufen. Bei dem mutmaßlichen Opfer handelt es sich um die erste Ehefrau des rechtskräftig verurteilten Gewaltverbrechers.
Das Hagener Schwurgericht hatte Slatan K. (Name geändert) im April 2020 zu lebenslanger Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt. Die Hagener Richter befanden K. für schuldig, am 17. August 2019 am Bahnhof von Iserlohn seine zweite Ehefrau (32) und deren neuen Partner (23) mit mehr als hundert Messerstichen getötet zu haben.
Nach der Tat nahm der Angeklagte eine Siegerpose ein, machte ein Foto des 23-Jährigen und verschickte es laut Urteil als „eine Art Trophäe“. Nach Iserlohn war die junge Frau geflüchtet, um sich im dortigen Frauenhaus in Sicherheit zu bringen.
2005 heiratete Slatan K. zum ersten Mal
Der Prozess begann im Februar 2020, Ende April verkündete das Schwurgericht sein Urteil: Lebenslang bei besonderer Schwere der Schuld, womit eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Laut Urteil hatte der im Kosovo geborene und 2001 nach Deutschland gekommene Angeklagte über einen Verwandten seine erste Ehefrau kennengelernt.
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2005 heirateten die beiden, drei Kinder wurden geboren. Die Ehe ging 2012 nach jahrelangen Misshandlungen, von denen die Betroffene als Zeugin berichtete, in die Brüche, die Kinder kamen in die Obhut des Jugendamtes. Offenbar aus diesen Erkenntnissen im Prozess ist das neue Verfahren entstanden.
Seine zweite Ehefrau, das spätere Mordopfer, lernte K. im Kosovo kennen. Gearbeitet habe er nur sporadisch, größtenteils von Sozialhilfe gelebt und daher auch keinen Unterhalt für die Kinder gezahlt.
Für die zweite Ehefrau, die wegen ihres Aufenthaltsstatus’ von ihrem Ehemann abhängig gewesen sei, erwies sich die Ehe laut Urteil als „Martyrium“. Im März 2018 lernte sie im Deutschunterricht den jüngeren Mann kennen und fand nach einem halben Jahr den Mut, sich von Slatan K. loszusagen. Kontoauszüge, die entgegen der Warnung von Frauenhausmitarbeitern an die frühere Adresse geschickt wurden, verrieten Iserlohn als Aufenthaltsort.