Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Polizeihund beißt zuBeim Sex in der Tiefgarage erwischt – Bergisch Gladbacher randaliert

Lesezeit 3 Minuten
Archiv - Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen auf einer Parkbank (gestellte Szene). Fast jeder vierte Mann in Deutschland (23,9 Prozent) bekennt sich nach einer Umfrage im Auftrag des Magazins «Playboy» (November-Ausgabe) zur Untreue in seiner Partnerschaft. +++ dpa-Bildfunk +++

Nach einem vom Ordnungsamt gestörten Schäferstündchen musste ein Bergisch Gladbacher vor Gericht. (Symbolbild)

In die Löwen-Tiefgarage hatten sie sich für ein Schäferstündchen begeben. Das Ordnungsamt störte sie, der Mann randalierte und kam vor Gericht.

Peter K. und seine Freundin Claudia wollten das gerne tun, was nicht nur junge Paare gerne miteinander tun. Doch stehen beide Partner unter Vormundschaft und Claudias Mutter war gegen die Intimität, und so zogen Peter und Claudia am 12. Oktober 2021 stattdessen in die Tiefgarage des Bergischen Löwen und waren lieb zueinander. Bis das Ordnungsamt einschritt.

Jetzt saß der 27-Jährige auf der Anklagebank: Tätlicher Angriff auf Amtsträger wurde ihm vorgeworfen und versuchte gefährliche Körperverletzung und Beleidigung. Dass die Sache mit einer maßvollen Geldstrafe auf Bewährung endete, lag an den drei beteiligten Juristen: Nicht nur die Verteidigerin, sondern auch der Richter und der Staatsanwalt kochten die Vorwürfe auf kleiner Flamme, und sie berücksichtigten dabei die Persönlichkeitsdefizite des jungen Mannes, die ihm ja auch eine gesetzliche Betreuung eingebracht haben.

Eine Antenne für diese Defizite hatten die beteiligten Ordnungskräfte anscheinend nicht gehabt, wobei man ihnen zugutehalten muss, dass die leichten Störungen dem jungen Mann und seiner Freundin nicht auf die Stirn geschrieben stehen. Die Juristen im Saal waren sich aber erkennbar einig, dass Schulungen von Sicherheitskräften hilfreich sein könnten.

Betteln, fixen, fummeln verboten

Stadtwächterin Magda K. (alle Namen geändert), die an dem Tag zusammen mit ihrem Security-Kollegen Osman K. auf Streife war, hatte einfach nur zwei teilweise nackte Personen gesehen, und ihr Auftrag war, die Tiefgarage der guten Stube der Kreisstadt frei von Leuten zu halten, die dort eben nicht nur ihr Auto abstellen oder abholen, sondern anderen Tätigkeiten nachgehen: aggressiv betteln beispielsweise. Oder fixen. Oder fummeln.

Während Claudia der amtlichen Aufforderung zu gehen auch unverzüglich nachkam, reagierte Peter K. einfach nicht darauf. Nicht auf die Stadtwächterin, nicht auf ihren Kollegen, nicht auf die Uniformen. Schließlich versuchten ihn die beiden Ordnungshüter hochzuziehen, doch da wurde es wüst: Um sich geschlagen habe er und seinen Rucksack auf die Sicherheitsleute geschleudert, Beleidigungen ausgestoßen, sei die Treppe hoch gelaufen, habe mit Steinen geworfen, aber nicht getroffen und sei weggerannt.

Polizeihund beißt zu

Damit kehrte erst einmal Ruhe ein, bis die beiden Ordnungshüter den jungen Mann auf der Bensberger Straße später wieder trafen. Wieder wurde es wüst, am Ende schnappte sich der Diensthund eines hinzugeeilten Polizisten den Randalierer und klärte die Lage.

Im Prozess folgte Richter Ertan Güven dem Vorschlag des selbst ehrenamtlich als Betreuer tätigen Staatsanwaltes, eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in Höhe von 630 Euro für eine versuchte gefährliche Körperverletzung auszusprechen, 90 Tagessätze zu je sieben Euro.

„Man muss lernen, seine Wut in den Griff zu bekommen“, wandte sich der Richter an den Angeklagten. „Wenn Sie in Zukunft brav bleiben und keinen Blödsinn machen, müssen Sie die Strafe nicht zahlen.“ „Okay, danke“, antwortete der junge Mann leicht verschüchtert und verabschiedete sich: „Einen schönen Tag euch allen!“