Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

KnöllchenärgerSupermarkt fordert 35 Euro Strafe für Sonntags-Parken

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt einen Parkscheinautomaten.

Falsches Parken kann teuer werden. Dies musste jetzt auch eine Gladbacherin erleben. Das Foto zeigt, wie ein Parkschein aus einem Parkscheinautmaten kommt.

Ein Supermarkt in Bergisch Gladbach fordert 35 Euro Vertragsstrafe von einer Gladbacher. Sie hatte sonntags auf dem Parkplatz eines Supermarktes ihr Auto abgestellt.

Karla Berger ahnte nichts Böses, als sie vor ein par Tagen den Brief einer Parkplatz-Überwachungsfirma öffnete. Als sie den Inhalt las, musste sie sich erstmal setzen. 35 Euro: So viel sollte sie für einen Parkverstoß auf dem Parkplatz einer großen Supermarktkette in Bergisch Gladbach zahlen. „Das schon an der Grenze der Legalität“, ärgert sich die Gladbacherin. In Wirklichkeit heiß Karla Berger auch anders, aber weiteren Ärger mit der Überwachungsfirma möchte sie nicht haben. Was war passiert?

Am Sonntag geparkt

Mit ihrem Pkw hatte Karla Berger ausgerechnet am Sonntag auf einem Parkplatz des Supermarktes geparkt. „Der Parkplatz war offen, ich habe da niemanden gestört“, empört sich die Gladbacherin. „Der Supermarkt war geschlossen.“ Sie hatte nur mal eben zu einem Straßenfest in der Stadtmitte gehen wollen.

Dass sie auf dem frei zugänglichen Parkplatz eine Strafe aufgebrummt bekommen würde, hätte sie nicht gedacht. In dem höflich aufgesetzten Schreiben des Unternehmens ist der Verstoß exakt dokumentiert. Sogar ein Foto des Fahrzeugs ist beigefügt. Etwas über drei Stunden hatte Karla Berger an diesem Sonntag ihr Auto auf dem Supermarkt-Parkplatz abgestellt. Im Schreiben wird die Autofahrerin belehrt, dass sie bei der Einfahrt ein Schild mit den Vertrags- und Einstellbedingungen habe sehen können.

Parkdauer überschritten

Dort sei die erlaubte Parkdauer von 90 Minuten angegeben, die auch am Sonntag gelte. Bei einer Überschreitung schulde die Person am Steuer des Fahrzeugs eine Vertragsstrafe. Im Fall der Gladbacherin seien dies die 35 Euro. Dann folgen noch die Überweisungsinformation und der nette Hinweis, auch online zahlen zu können.

Falls sie die Strafe nicht zahle, fielen zusätzliche Mahngebühren an. Und diese dadurch entstehenden Kosten seien ebenfalls von den Verantwortlichen zu tragen. Immerhin bedankt man sich dann noch für Kooperation und Verständnis. „Ich habe dann die Vertragsstrafe gezahlt“ sagt Karla Berger.

Kameras überwachen den Platz

Dass sie an dem Tag zur angegebenen Zeit auf dem Parkplatz mit ihrem, Auto geparkt habe, stimme ja. „Wenn ich nicht zahle, wird es noch deutlich teurer“, so die Gladbacherin. Ihr ist es wichtig, andere Verkehrsteilnehmen vor dieser, wie sie sagt, „Abzocke“ zu warnen. „Am Sonntag rechnet niemand damit“,sagt sie. Aber offenbar gebe es Überwachungskameras auf dem Supermarktparkplatz, die auch außerhalb der Geschäftszeiten aktiv seien. Das Bild sei dann offenbar zur Firmenzentrale übertragen worden.

Bei Parkverstößen auf städtischen Parkplätzen beginnt die Skala der Gebühren bei 10 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes und der Folgen kann es Bußgelder im dreistelligen Euro-Bereich und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei geben. Parkverstöße auf Parkplätzen von Supermärkten gelten bei manchen Verkehrsteilnehmer hingegen eher als Kavaliersdelikt. Dabei gibt es meist genaue Angaben zu Art und Dauer des erlaubten Parkens.

Viele Supermärkte nutzen mittlerweile Kameras zur Videoüberwachung: Bei der Ein- und Ausfahrt werden die Fahrzeuge registriert. Wer die Parkzeiten dann überzieht, erhält automatisch eine Vertragsstrafe. Kontrolleure sind dafür nicht mehr erforderlich. Einige Supermärkte begrenzen das Parken auch auf die Dauer des Einkaufens.