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Beschwerde in Bergisch GladbachPatient erhält Knöllchen trotz medizinischen Notfalls

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Einen Parkschein müssen auch die VPH-Besucher ziehen, die es eilig haben oder in die Notaufnahme wollen. Die Stadt bewirtschaftet den Parkraum und verhängt Bußgelder.

Bergisch Gladbach – Mit Blutungen fährt Hartmut S. frühmorgens zu seinem Hausarzt. Der schickt ihn sofort weiter ins Krankenhaus. Um 7.40 Uhr stellt Hartmut S. sein Auto auf dem Parkplatz vor dem Vinzenz-Pallotti-Hospital (VPH) ab. Gegen Mittag liegt Hartmut S. auf dem Operationstisch.

Medizinisch verläuft alles gut. Allerdings hat Hartmut S. ein Knöllchen an seinem Wagen. Er hatte nämlich keinen Parkschein gezogen. Nun schickt Hartmut S. dem Gladbacher Ordnungsamt die Bescheinigung des Krankenhauses, dass er in der Notaufnahme behandelt worden sei. Aber die Stadt bleibt bei ihrem Bescheid. Für ihn ein Unding. Schließlich habe er ja die Stadt nicht betrügen wollen, sondern sei schlicht aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, den Parkscheinautomaten zu bedienen.

Kein Einzelfall

Das Erlebnis von Hartmut S. ist kein Einzelfall. Vor Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Menschen in ihrer Not nicht ordnungsgemäß parken. Der Umgang mit diesen Parksündern ist umstritten – nicht nur in Bergisch Gladbach.

Marion Linnenbrink, die Pressesprecherin von Bergisch Gladbach – der Parkplatz vor dem VPH wird von der Stadt betrieben – weist darauf hin, dass täglich mehrere Anfragen zu dem VPH-Parkplatz kommen. Die Menschen würden aus ganz unterschiedlichen Gründen um Kulanz bitten. Die Ordnungsbehörde sei aber verpflichtet nachzufragen, um welchen Notfall es sich handelte und ob ein Parkschein gezogen wurde.

Noch einmal die Pressesprecherin: „Wir gehen grundsätzlich sehr kulant mit diesen Fällen um.“ In dem konkreten Fall sei die Kommunikation „nicht optimal“ verlaufen. Der Vorwurf, die Stadt profitiere von den Notlagen ihrer Bürger, sei jedenfalls vollkommen abwegig.

Keine Alltagssituation

Mit Parkflächen an Krankenhäusern gibt es in fast allen Kommunen Schwierigkeiten. Denn dort geht es häufig ja nicht um normale, planbare Aufenthalte. Auch Angehörige, die zum Beispiel herbeigerufen werden, fahren vor und achten im Zweifel nicht auf die Vorschriften. Ihnen geht es darum, möglichst schnell ins Krankenhaus zu kommen. Im Zweifel wird da ein Knöllchen in Kauf genommen und beschwerdelos bezahlt.

Gerichte haben sich mit diesen Knöllchen an Krankenhäusern schon häufig beschäftigt. Fast immer bekamen die Kommunen recht. Denn die juristische Hürde für den rechtfertigenden „Notstand“ hängt sehr hoch. Bekannt wurde zum Beispiel der Fall eines Fußballprofis, der mit seiner schwangeren Frau 100 Stundenkilometer schneller als erlaubt über die Autobahn zum Krankenhaus raste. Er musste seine Strafe akzeptieren, das Gericht erkannte keinen Notstand an.

Extra-Flächen für Ambulanz

Für den Pressesprecher des Marienkrankenhauses und des Vinzenz-Pallotti-Krankenhauses, Jörg Zbick, ist der geschilderte Fall von Hartmut S. eine absolute Ausnahme. „Ich kenne keinen vergleichbaren Fall“, sagte Zbick auf Anfrage. Sowohl am Marienkrankenhaus als auch am Vinzenz-Pallotti-Krankenhaus gebe es genügend Stellplätze.

Echte Notfall-Patienten könnten wohl kaum Auto fahren, und wenn jemand zur Ambulanz gefahren werde, gebe es dafür extra Flächen. Anschließend könne der Fahrer sich dann einen normalen, kostenpflichtigen Parkplatz suchen. Bei Notfällen sei ohnehin die Notruf-Nummer 112 die beste Option.

Robert Schäfer vom Evangelischen Krankenhaus (EvK) sieht es ähnlich, allerdings ist die Parkplatz-Situation am EvK etwas anders. Dort gibt es in unmittelbarer Nähe keine großen öffentlichen Parkplätze, sondern ein großes, eigenes Parkhaus. „Mit unserem Parkhaus haben wir keine Probleme.“ Die Patienten könnten sofort ihr Anliegen vortragen. „Wir einigen uns schnell. Wenn etwa ein Patient überraschend länger als geplant bleiben muss, wird häufig das Auto von Verwandten oder Bekannten umgesetzt.“

Hartmut S. wird sich nicht auf eine juristische Auseinandersetzung mit der Stadt einlassen. Er sei zwar maßlos enttäuscht, habe aber gezahlt.