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DrogenverkaufAngeklagter Gladbacher war nicht der Dealer „Ace“ – Freispruch

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Eine Cannabisblüte liegt auf einem Plastikbeutel.

Eine Cannabisblüte liegt auf einem Plastikbeutel. (Symbolfoto)

Gut vier Jahre nach einem vermeintlichen Drogen-Deal und neun Monate nach einem ersten Prozess ist ein Bergisch Gladbacher freigesprochen worden.

Fast neun Monate nach einem ersten, gescheiterten Prozess ist ein 28-jähriger Bergisch Gladbacher vom Vorwurf des Drogenhandels endgültig freigesprochen worden. Das Gericht kam nach erneuter Hauptverhandlung zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte wohl nicht der fiese „Ace“ (englisch für „Ass“) sei, der Cannabis verkauft und säumige Zahler bedroht haben soll.

Im Januar hatte sich der 28-jährige Gladbacher Elias P. (Name geändert) bereits einmal vor Gericht verantworten müssen. Er wurde für den Mann gehalten, der einem Polizeikunden aus dem Drogenmilieu 13,7 Gramm Marihuana verkauft haben soll, und das schon in der Zeit vor Corona, nämlich am 17. Juni 2019. Alter und Hautfarbe kamen in etwa hin.

Zeuge schwor beim Leben der toten Oma

Im Januar-Prozess traten aber lediglich die beiden von Ace angeblich bedrohten Gladbacher auf und sagten aus, der Mann auf der Anklagebank sei nicht Ace. Einer der beiden Zeugen schwor das – zum Erstaunen seiner Zuhörer – sogar beim Leben seiner Großmutter, von der er unmittelbar zuvor erzählt hatte, sie sei im Krankenhaus verstorben. Dagegen blieb der eigentliche angebliche Drogenkunde dem Prozess damals fern.

Zur Neuauflage des Verfahrens wollte der entscheidende Zeuge wieder nicht erscheinen, wurde aber von der Polizei in Leverkusen abgeholt und in den Gerichtssaal gebracht. Reichlich angenervt ob der Umstände, die ihm der Staat da ob seiner Bürgerpflicht zur Zeugenaussage bereitete, gab der Drogenkonsument zu Protokoll, dass er den Angeklagten noch nie gesehen habe.

Staatsanwältin fordert Freispruch

Mit dieser Aussage fiel dann aber auch der Verdacht gegen den 28-Jährigen auf der Anklagebank zusammen, der übrigens nach den Worten seines Verteidigers Dr. Karl-Christoph Bode in keiner Weise einschlägig vorbelastet war und von dem auch zwei Polizeibeamte als Zeugen nicht mehr hätten sagen können, was ihn so verdächtig gemacht habe.

Die Konsequenz: Am Ende forderte auch die Staatsanwältin, was sie im Januar wegen der noch fehlenden Zeugenaussage noch nicht fordern konnte: Freispruch. Der Verteidiger schloss sich an, und Strafrichterin Birgit Brandes verkündete ihn dann auch prompt.