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Wegen SicherheitsmängelnMax-Siebold-Halle in Burscheid ab sofort gesperrt

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Max-Siebold-Halle

Burscheid – Eine schlechte Nachricht für alle Sportler, Schulen und Vereine: Die Max-Siebold-Halle in Hilgen musste von der Stadt wegen Sicherheitsmängeln komplett gesperrt werden. Das gab die Verwaltung am Donnerstag bekannt. Für wie lange in der Turnhalle am Schulweg nicht mehr trainiert werden kann, ist noch nicht bekannt.

Bereits seit Dienstag darf die Dreifach-Sporthalle nicht mehr benutzt werden. Der Grund sind Mängel, die an der Abhangdecke festgestellt worden sind. Sie sind offenbar so gravierend, dass dort vorsichtshalber kein Schul- und Vereinssport mehr stattfinden darf. Vor zwei Wochen war dort wie berichtet noch das 32. Hallenfußballturnier der Grundschulen ausgetragen worden.

Gutachter schlug Alarm

Die Verkehrssicherungspflicht für die viel genutzte Hilgener Sporthalle hat die Stadt Burscheid. Die Verwaltung hatte einen Gutachter mit einer Sicherheitsüberprüfung beauftragt. Der Fachmann riet nach der Sichtung der Schäden zur sofortigen Sperrung der Halle. Das ist nun geschehen.

Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich Teile der Abhangdecke lösen und herunterfallen könnten, bestehe eine Gefahr für die Sportler und anderen Nutzer der Halle, erklärte die Verwaltung. Daher lasse sich eine Schließung leider nicht vermeiden. Bis zur Beseitigung der Schäden kann es noch dauern.

Zunächst muss das ausführliche Gutachten des Sachverständigen abgewartet werden. Nach dessen Befund soll entschieden werden, ob die Halle in der Zeit bis zur Reparatur eventuell wenigstens zum Teil weiter genutzt werden kann.

Die Stadtverwaltung hat die betroffenen Sportvereine und Schulen über die Sperrung informiert und ihnen zugesagt, bei der Suche nach Ausweichmöglichkeiten zu helfen. Sie sollen über das weitere Vorgehen laufend unterrichtet werden.

Für die Max-Siebold-Halle war ohnehin eine Sanierung geplant. Mit Zuschüssen des Bundes aus dem Förderungsgesetz für kommunale Investitionen ist eine Modernisierung der Heizungssteuerung, Lüftung und Beleuchtung vorgesehen. Über eine Dacherneuerung wird ebenso nachgedacht wie über den Aufbau einer Photovoltaikanlage, mit deren Prüfung der Umweltausschuss des Rates die Verwaltung beauftragt hat. (hgb)