Der Rheinisch-Bergische Kreis hat die neue Erddeponie in Küren-Höchsten genehmigt.
ErddeponieKreis genehmigt neue Anlage in Kürten-Höchsten

Deponiebetrieb auf der Erddeponie am Lüderich
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Seit mehr als fünf Jahren gibt es keine öffentliche Erddeponie für Erdaushub mehr im Rheinisch-Bergischen Kreis. Seitdem haben Ordnungsbehörden laut Kreis immer wieder illegale Bodenablagerungen unter anderem in Siefen (Kerbtälern), im Wald, in Landschafts- und Naturschutzgebieten feststellen und mit hohem Aufwand und oftmals auf Kosten der Allgemeinheit wieder beseitigen müssen. Denn nicht alle Verursacher dieses mit hohen Strafen zu ahndenden Umweltfrevels konnten dingfest gemacht werden.
Nun soll sich die Situation insofern entspannen, als dass es wieder eine öffentliche Erddeponie gibt. Nach einem „komplexen und umfänglichen Plangenehmigungsverfahren“ hat die Kreisverwaltung den Bau einer neuen Erddeponie in Kürten-Höchsten zwischen Kürten-Bechen und dem Kürtener Hauptort genehmigt. Das hat die Kreisverwaltung am Dienstag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.
Zehn Jahre Deponiebetrieb
„Um ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Erddeponien in der Region zur Verfügung zu stellen, hatte der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV), der sich um das Thema Entsorgung im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis kümmert, den Antrag für den Bau dieser Erddeponie gestellt“, heißt es in der Pressemitteilung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die nun erteilte Genehmigung des Deponiebetriebs gilt für zehn Jahre und erlaubt eine Erdablagerung von bis zu 294.000 Kubikmetern.
„Die beanspruchten Flächen werden Zug um Zug rekultiviert, um eine spätere landwirtschaftliche Nutzung sicherzustellen“, versichert die Kreisverwaltung. Mit dem Straßenausbau soll im Herbst begonnen werden. Die An- und Abfahrt zur beziehungsweise von der Deponie wird laut Kreis ausschließlich von Kürten-Neuensaal und der dortigen B 506 aus über die Kreisstraße K 36 erfolgen.
Straße wird aufgeweitet
Um zu ermöglichen, dass auf der An- und Abfahrt der Deponie künftig auch Lastwagen aneinander vorbeikommen, sollen zwischen der Einmündung K 36/K32 und der geplanten Deponiezufahrt in Höchsten sechs „Begegnungsbereiche“ gebaut werden. Außerdem soll abschnittsweise die Höchstgeschwindigkeit reduziert werden.
Derzeit erfolge dazu die Detailplanung im engen Austausch zwischen Kreisverwaltung und dem Fachplanungsbüro des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes, heißt es vom Kreis. Parallel zum Straßenausbau kann der Bergische Abfallwirtschaftsverband bereits mit der Errichtung der Deponie beginnen.
Ortsnahe Abfallentsorgung
„Auf diese Weise werden die Bauphasen der Deponieerrichtung und des Straßenausbaus auf ein Minimum reduziert, so dass die Erddeponie möglichst zeitnah in Betrieb gehen kann“, erläutert eine Sprecherin des Kreises und betont: „Damit kommt der Rheinische Bergische Kreis seiner Verantwortung der ortsnahen Abfallentsorgung nach.“
Das Plangenehmigungsverfahren hatte Ende Dezember 2023 begonnen. Zahlreiche Unterlagen und Gutachten waren erforderlich, um sämtlichen umweltrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, zum Beispiel in Hinblick auf Immissionsschutz, Artenschutz und Bodenschutz.
Die Rückmeldungen und Einwendungen der beteiligten Behörden und Verbände wurden im Genehmigungsbescheid mittels Auflagen berücksichtigt. Auch Stellungnahmen der Gemeinde Kürten sowie Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern wurden aufgegriffen und sind laut Kreis beispielsweise in die Verkehrsplanung mit eingeflossen. Die Eingriffe in den Boden und die Landschaft werden durch neue Bepflanzungen von Bäumen und Strauchhecken im Umfeld der Deponie ökologisch ausgeglichen.
In Kürten selbst hatten sich Tiefbauunternehmer und Landschaftsbauer für die Errichtung der Deponie eingesetzt. Einige Anwohner aus Höchsten hatten sich gegen die Erddeponie gewandt: Sie fürchten eine Zunahme des Verkehrs auf dem Hachenberger Weg.
Seit Schließung der Erddeponie Lüderich in Overath-Steinenbrück Ende 2019 gibt es im Rheinisch-Bergischen Kreis keine öffentliche Erddeponie für Erdaushub mehr. Die höheren Transportkosten zu weiter entfernt liegenden Erddeponien sind laut Kreisverwaltung erheblich, „verteuern Bauvorhaben und verschlechtern die wirtschaftliche Situation von lokalen Tiefbauunternehmen“. Lange Fahrtrouten seien auch unter klimaschutz- und umweltrechtlicher Betrachtung nicht vertretbar, so der Rheinisch-Bergische Kreis in einer Pressemitteilung. Des Weiteren sei seit der Schließung der Erddeponie Lüderich eine deutliche Zunahme von illegalen Entsorgungen von Bodenaushubmaterialien im Kreis zu verzeichnen. Hierbei handele es sich um einen Verstoß gegen das Abfallrecht, der mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro bestraft werden könne.