Stadt kämpft gegen VerdiFünf verkaufsoffene Sonntage in Leichlingen

Den Einkaufsbummel am verkaufsoffenen Sonntag soll es 2020 in Leichlingen an fünf Festtagen geben. Und auch die Aktion "Heimat-Shoppen" soll es wieder geben.
Copyright: Britta Berg
Leichlingen – Eine solche Pleite wie 2019 wollen Stadtverwaltung, Einzelhändler und Wirtschaftsförderungsverein nicht noch einmal erleben: Lange Gesichter gab es, als das Ordnungsamt Ende August alle verkaufsoffenen Sonntage für den Rest des Jahres absagte. Das geschah aus Angst vor Verdi, der Gewerkschaft, die Sonntagsverkäufe in Grund und Boden klagt, weil sie den Beschäftigten ihre Sonntagsruhe erhalten will.
Verordnung reagiert auf Klagen von Verdi
Weil die Gewerkschaft damit überaus erfolgreich ist, hat die Stadtverwaltung befürchtet, dass auch sie vor Gericht eine Niederlage kassieren würde. Verdi hatte zu diesem Zeitpunkt beim Verwaltungsgericht Köln schon die Klagen gegen die Leichlinger Shopping-Aktionen zum Obstmarkt und Bratapfelfest eingereicht.
Dem Versprechen, für die Zukunft eine Regelung zu finden, die vor Gericht Bestand hat, ist die Verwaltung nun nachgekommen. Sie hat für 2020 eine „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ erarbeitet, die alle strengen Anforderungen des Ladenöffnungsgesetzes erfüllen soll.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat ihr am Montagabend einstimmig zugestimmt. Der Rat soll sie am 13. Februar beschließen. Demnach können 2020 fünf verkaufsoffene Sonntage abgehalten werden, drei in der Innenstadt und zwei in Witzhelden, die jeweils an Feste gekoppelt sind:
■Frühlingsfest am 10. Mai
■Winzerfest und Trödelmarkt am 30. August,
■Bratapfelfest am 29. November,
■Erntedankfest Witzhelden am 4. Oktober
■Weihnachtsmarkt Sternenzauber am 13. Dezember.
Ein traditionelles Datum fehlt: Der Obstmarkt ist nicht mehr dabei. Auf diesen verkaufsoffenen Sonntag verzichtet die Stadt freiwillig, weil sie glaubt, dass sie die hohen Hürden, die für eine Genehmigung gelten, in diesem Fall nicht einhalten kann und bei einer Klage vor Gericht verlieren würde. Es gibt mehrere strenge Auflagen, die erfüllt werden müssen.
Balker Aue ist zu weit weg
Erlaubt sind jährlich maximal acht Termine. Dem offenen Sonntag muss eine etablierte Veranstaltung zugrunde liegen, die Publikum anzieht: Die Kunden sollen nicht wegen des Shoppens in die Stadt kommen, sondern wegen des Festes. Und die geöffneten Läden müssen in der Nähe des Festplatzes sein. Letzteres trifft für den Obstmarkt nicht zu, weil er mehr als zwei Kilometer vom Geschäftszentrum entfernt in der Balker Aue veranstaltet wird.
Das könnte Sie auch interessieren:
Dass diese Spielregeln beachtet werden müssen, weil sie bis hin zu Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht ausgefochten worden sind, hat die Verwaltung in ihrer ausführlichen Ausarbeitung betont. Um die Verordnung gerichtsfest zu machen, sind für jedes Fest Standort, Historie, Einzugsbereich und Publikumszuspruch dokumentiert und mit Stadtplänen und Zahlen von Besucher-Befragungen belegt worden.
Im Zuge der vorgeschriebenen Anhörung hat Verdi zwar auch die neue Verordnung abgelehnt – allerdings ohne auf die Leichlinger Gegebenheiten einzugehen, mit einem Standardbrief, dem die Verwaltung keine besondere Bedeutung beimisst: „Das Schreiben ist inhaltlich unbegründet und dient lediglich der Abschreckung“, fühlt sie sich juristisch auf der sicheren Seite und sieht einer möglichen erneuten Klage nun – anders als 2019 – gelassen entgegen.