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Neuauflage im GerichtCannabis-Anbau statt Teppichhandel in Gladbach

Lesezeit 3 Minuten

Hanfpflanze (Symbolbild)

Köln/Bergisch Gladbach – Eigentlich war der Plan nur, einen Teppichhandel in einem Gewerbegebäude auf der Katterbachstraße in Bergisch Gladbach aufzuziehen. Doch dann werden 2017 rund 230 Cannabispflanzen dort von den Ermittlungsbehörden gefunden. Die fünf Drahtzieher hinter der Plantage — vier Männer (36, 41, 46 und 59 Jahres) und eine Frau (56) — waren im Januar 2020 vom Kölner Landgericht wegen Handels mit einer nicht geringen Menge Drogen beziehungsweise Beihilfe zum Drogenhandel zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten Haft sowie einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Ferner wurden drei Männer auch wegen Verabredung zu einem Verbrechen verurteilt. Die Entscheidung war im vergangenen Sommer jedoch vom Bundesgerichtshof wegen eines Fehlers aufgehoben worden. Seit Dienstag steht das Quintett nun erneut in einer Revisionsverhandlung vor dem Landgericht.

Bauaufsicht durchkreuzte Pläne

Die beiden Teppichhändler (36 und 46) hatten das Gewerbegebäude 2017 übernommen. Doch während der Umbaumaßnahmen an Fußböden und der Elektrik grätschte plötzlich die Bauaufsicht dazwischen und untersagte die Vermietung des Gebäudes. Rund 5000 Euro hatten die beiden Männer da aber schon in den Umbau investiert. Die mögliche Lösung, vielleicht doch schadlos aus der Sache herauszukommen, soll dann laut dem aufgehobenen Urteil der Elektriker, der die Angeklagten später auch an die Polizei verraten haben soll, gehabt haben: die Idee mit der Cannabisplantage.

Er habe Ahnung davon und könne die professionelle Beleuchtung für die Pflanzen beisteuern. Ohne Ahnung vom Cannabis-Vertrieb, holten die beiden Teppichhändler sich die nötige Expertise bei dem 46-Jährigen, der über Kontakte für den Marihuana-Absatz verfügen sollte. Ferner wurden im Juni 2017 auch der 59-Jährige und seine Ehefrau mit ins Boot geholt, die bereits eine kleine Plantage in ihrem Keller besaßen, mit der sie Geld verdienen wollten, um Steuerschulden in Höhe von 15 000 Euro begleichen zu können.

Elektriker suchte Schutz bei der Polizei

Warum auch immer, darüber schwieg sich das aufgehobene Urteil aus, wendete sich kurze Zeit später der Elektriker an die Polizei und verpfiff die Gruppe. Dabei soll er auch behauptet haben, er sei bedroht worden und seine Kompagnons hätten Kontakte zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sowie zur Rocker-Gang „Hell’s Angels“.

Das von dem Elektriker der Polizei gegenüber geschilderte Bedrohungsszenario muss so gewaltig gewesen sein, dass er vor dem ersten Gerichtsprozess sogar ins Zeugen-Schutzprogramm aufgenommen worden sein soll. Eine Rolle soll jedenfalls gespielt haben, dass die beiden Teppichhändler und der Cannabis-Absatzspezialist im August 2017 so knapp bei Kasse gewesen sein sollen, dass die Finanzierung der Plantage in Gladbach gefährdet gewesen sei.

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Daraufhin sollen die drei Männer beschlossen haben bei einem Mann in Köln-Longerich einzubrechen, der auch im Ruf gestanden haben soll, eine Plantage zu betreiben. Dort wollten sie Geld und die Plantagen-Beleuchtung stehlen. Doch bevor die Männer ihren Plan umsetzen konnten, schlug die Polizei zu und nahm die Männer fest. Der Revisionprozess wird fortgesetzt.