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Lügengerüst aufgedecktAngeklagte soll in Prozess um Millionenbetrug von Rösrather weniger auf Vater treffen

Lesezeit 3 Minuten
SA Aperta Ferrari wird auf einer Messe ausgestellt.

Mit der Betrugsmasche finanzierte sich der Angeklagte ein Luxusleben – zum Beispiel fuhr er Ferrari.

Die 23-Jährige leidet unter dem Verhältnis zu ihrem Vater, der sie manipuliert haben soll. Ihr Verteidiger beantragt, ihr Verfahren von dem ihres Vaters zu trennen.

Seit Anfang April stehen ein 54-Jähriger aus Rösrath, seine Verlobte (38) und seine Tochter (23) unter anderem wegen mutmaßlichen Millionenbetrugs mit staatlichen Hilfsleistungen während der Corona-Pandemie sowie der Folgen nach dem Starkregen im Sommer 2021 vor dem Landgericht. Zudem sind der 54-Jährige und die 38-Jährige noch wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrugs angeklagt.

Während die 23-Jährige sich auf freiem Fuß befindet, sitzen der 54-Jährige und seine Verlobte in Untersuchungshaft. Auch die 23-Jährige hatte vergangenen Sommer kurz im Gefängnis gesessen, war aufgrund ihrer umfassenden Kooperation mit der Staatsanwaltschaft dann aber von weiterer Untersuchungshaft verschont worden. Seither leidet die Frau ausweislich eines Gutachtens an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Rösrather muss Gerichtssaal verlassen, damit Tochter aussagen kann

Wegen der Gefahr einer Retraumatisierung, war ihr Vater während ihrer Aussage des Saales verwiesen worden. Er verfolgte die Aussage per Videostream aus einem anderen Saal. Am Dienstag beantragte Verteidiger Prof. Alfred Dierlamm nun die Abtrennung des Verfahrens der 23-Jährigen vom Verfahren gegen ihren Vater und dessen Verlobter.

Dierlamm berief sich hierbei darauf, dass das Gericht seiner Mandantin gegenüber eine Fürsorgepflicht habe. Nach der umfassenden Aussage seiner Mandantin — die 23-Jährige hatte Gericht und Staatsanwaltschaft mehr als drei Verhandlungstage Rede und Antwort gestanden —sei ihr eine weitere Verhandlung an der Seite ihres Vaters aufgrund der psychologischen Belastung nicht weiter zumutbar. Zudem bestehe die Gefahr einer Retraumatisierung seiner Mandantin. Auch bestehe kein Zweifel, dass seine Mandantin „nicht nur im Ermittlungsverfahren, sondern auch und vor allem in der Beweisaufnahme vor Gericht sehr maßgeblich zur Aufklärung beigetragen hat“, sagte Dierlamm.

Angeklagte hilft, Lügengerüst ihres Vaters aufzudecken

Und weiter: „Die Aufklärungsbeiträge gehen weit über die eigenen Tatbeiträge hinaus und sind geeignet, die bestreitende Einlassung des mitangeklagten Vaters komplett zu widerlegen und als Lügengebäude zu entlarven.“ Dierlamm versicherte dem Gericht darüber hinaus, dass seine Mandantin jederzeit für weitere Befragungen zur Verfügung stehe, sie sich nicht auf ein ihr zustehendes Aussageverweigerungsrecht berufen würde. Das Gericht entschied zunächst nicht über den Abtrennungsantrag.

 In seiner Erklärung ging Dierlamm mit dem 54-Jährigen hart ins Gericht und bezeichnete ihn als „Berufskriminellen“ und „Berufsbetrüger“. Neben den Betrugsopfern sei auch seine Mandantin Opfer des 54-Jährigen geworden, der seine Tochter „von sich abhängig gemacht und ausgenutzt“ habe.

Als sie sich dann aber gegen ihn gewehrt habe, um nicht mit ihm in den Abgrund gerissen zu werden, habe der Vater versucht, seine Tochter psychisch unter Druck zu setzen. Dierlamm spielte hier auf die Aussage des Verlobten der 23-Jährigen in der vergangenen Woche an (diese Zeitung berichtete), der von Bedrohungen durch unbekannte Männer aus Polen berichtet hatte, die seiner Lebensgefährtin und ihm vor der gemeinsamen Wohnung in Bergisch Gladbach aufgelauert hätten. Zudem sei mindestens einmal ein sogenannter Polenböller im Garten explodiert. Der Prozess wird fortgesetzt.