VergewaltigungsprozessSozialpädagogin belastet den Angeklagten schwer

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)
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Burscheid/Köln – Im Prozess gegen einen Burscheider wegen Vergewaltigung von zwei Frauen sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Köln die jüngere der beiden aus. Zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 2017 war sie erst 17 Jahre alt. Zum Schutz der Zeugin, die laut Sachverständigen unter massiver Angst vor dem Angeklagten leide, wurde er währenddessen von den Wachtmeistern des Gerichts in einen separaten Raum geleitet.
In der Begründung des Gerichts zu diesem Beschluss hieß es zudem, dass sie wiederholt an ihrem Arbeitsplatz in einem Supermarkt unter Panikattacken beim spontanen Antreffen des Angeklagten gelitten habe, sodass die Marktleitung den 56-Jährigen zu ihrem Schutz Hausverbot erteilte. Die Frau war am fraglichen Abend zu Besuch bei ihrer Freundin, der Ex-Partnerin des Angeklagten. Dem Mann wird vorgeworfen, unter Androhung eines sexuellen Übergriffs auf die Minderjährige, seine Ex-Partnerin sexuell genötigt zu haben. Danach soll er die wegen gemeinsamen Alkoholkonsums wehrlose Situation der damals 17-Jährigen ausgenutzt haben.
Gewalt und Psychoterror
Zuvor berichtete eine Sozialpädagogin der Frauenberatungsstelle in Leverkusen von den Folgen der vermeintlichen Tat für die andere der beiden Frauen, die Ex-Partnerin des Angeklagten. „Häusliche Gewalt, Kontrolle, Stalking, Angst, Psychoterror“, fasste die Sozialpädagogin zusammen, wie die junge Frau ihre Beziehung zum Angeklagten immer wieder dargestellt hätte.
Seit dem mutmaßlichen Übergriff hat sie regelmäßig Hilfe von der Beratungsstelle bekommen. Wegen des gemeinsamen Kindes, das sich zur fraglichen Tat ebenfalls in der Wohnung, wenn auch schlafend in einem anderen Zimmer, befand, habe die junge Frau die Beziehung trotz der nun zu verhandelnden Vorwürfe wieder aufgenommen.
Die Sozialpädagogin berichtete von hohem Druck, dem ihre Klientin ausgesetzt gewesen sei, der sich in Albträumen, selbstverletzendem Verhalten und Angst äußerte. Laut Aussage der Ex-Partnerin gegenüber der Beratungsstelle seien auch körperliche Misshandlungen während ihrer Schwangerschaft und schlussendlich gegen das Kind seitens des 56-Jährigen ausgeführt worden. Letzteres habe zur endgültigen Trennung geführt.
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Die Zeugin gab ebenso wieder, dass ihre Klientin ihr mitgeteilt hatte, ihr Ex-Partner würde mit Cannabis dealen. Durch die Zeugenaussage wurde deutlich, dass der mutmaßliche sexuelle Übergriff keine Ausnahme darstellen würde. Erneut belastete eine Zeugin den Angeklagten mit glaubhaften Berichten über jahrelange körperliche und psychische Gewalt zum Leid seiner Ex-Partnerin.
Die junge Frau selbst soll am Donnerstag in den Zeugenstand gerufen werden.