Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

VerkehrsregelungBald gilt Tempo 20 in der Bedburger Innenstadt

2 min
Zu sehen ist eine Kreuzung mit Fahrzeugen und mehreren Verkehrsschildern in der Bedburger Innenstadt.

Die Stadt Bedburg regelt den Verkehr in der Innenstadt neu. Rechts-vor-Links ist an einigen Kreuzungen bereits umgesetzt. Tempo 20 soll folgen.

Die neue Regelung soll die Sicherheit besonders für Radfahrer und Fußgänger erhöhen. 

Die Stadt Bedburg regelt den Verkehr in der Innenstadt grundlegend neu. Noch im Juli 2025 soll der gesamte Stadtkern als Tempo-20-Zone ausgewiesen werden. „Ziel ist es, die Verkehrssituation zu vereinfachen, für mehr Sicherheit zu sorgen und die rechtlichen Rahmenbedingungen klar und nachvollziehbar zu gestalten“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Flächendeckendes Tempo 20 soll die „Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Fußgänger und Radfahrende – erhöhen“. Die neue Regelung trete unmittelbar mit Einrichtung der Beschilderung in Kraft. Der Bauhof stellt die Schilder laut Stadtverwaltung im Laufe des Monats auf.

Mit der neuen Regelung will die Stadt auch den Aufwand bei der Beschilderung reduzieren und gleichzeitig mehr Übersichtlichkeit schaffen. Tempo 20 gilt derzeit bereits auf der Straße zwischen dem Lindenkarree und dem Schlossparkplatz. 

Bedburg: Rechts-vor-Links soll bald in der Innenstadt gelten

Gleichzeitig soll in der gesamten Innenstadt auch die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ eingerichtet werden. Umgesetzt ist das bereits an den beiden Kreuzungen an der Langemarckstraße/Lindenstraße sowie an der Graf-Salm-Straße/Arnold-Freund-Straße. „Ausgenommen davon sind natürlich Zufahrten mit abgesenktem Bordstein – hier gilt weiterhin die bekannte gesetzliche Regelung“, teilt die Verwaltung mit.

Ein weiterer wichtiger Baustein der neuen Verkehrsordnung sei die Anpassung der Parkscheibenregelung. „Auf Wunsch der Bedburger Gewerbetreibenden wird die maximale Parkdauer auf zwei Stunden verlängert“, heißt es aus dem Rathaus. Die bisherige Regelung mit einer Stunde habe sich im Praxisalltag als zu kurz erwiesen, insbesondere für Kunden von Dienstleistungen mit längerer Aufenthaltsdauer.