Belastungszeuge unauffindbarKölner Gericht lässt Anklage wegen schweren Raubes gegen Brühler fallen

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Ein Richter hält ein Strafgesetzbuch in den Händen. Es musste nicht zu Rate gezogen werden, weil das Verfahren gegen den Brühler eingestellt worden ist.

Ein Richter hält ein Strafgesetzbuch in den Händen. Es musste nicht zu Rate gezogen werden, weil das Verfahren gegen den Brühler eingestellt worden ist.

Ob der 54-Jährige einen ehemaligen Arbeitskollegen bedroht und ihm 20 Euro geraubt hat, kann nicht beantwortet werden. 

Mit einer Überraschung endete das Strafverfahren gegen einen Brühler, dem schwerer Raub vorgeworfen worden war. Trotz ordnungsgemäßer Ladung war der Geschädigte nicht zur Aussage vor der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln erschienen.

Der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck schickte am zweiten Verhandlungstag die Polizei zur letzten bekannten Wohnanschrift des Belastungszeugen, um ihn vorzuführen. Vergeblich. Vor Ort hieß es, der Mann sei bereits Mitte April ausgezogen. Unter einer neuen Anschrift ist er bisher nicht gemeldet.

Der flüchtige Bekannte des Angeklagten hatte behauptet, am 20. November 2021 von dem Ex-Kollegen auf einem Discounter-Parkplatz in Brühl beim Streit um ein angeblich gestohlenes Portemonnaie mit einem Messer bedroht, verletzt und zur Herausgabe von 20 Euro gezwungen worden zu sein.

Er bestritt, dass er ein Messer mit sich geführt hatte

Beim Prozessauftakt schilderte der Angeklagte die Vorfälle umfassend aus seiner Sicht. Er gab zu, dass es zu einem Handgemenge gekommen sei, bestritt jedoch, ein Messer mit sich geführt zu haben. Ohne eine Aussage der Gegenpartei sah das Schöffengericht keine Chance, den Sachverhalt aufzuklären.

„Ich sehe allenfalls eine versuchte Nötigung und eine Körperverletzung“, sagte Richter Roellenbleck. Staatsanwalt und Verteidiger signalisierten Einvernehmen, sodass die Anklage wegen schweren Raubes fallen gelassen und der Prozess eingestellt wurde.

Verteidiger Gundo Golla stellte zu Beginn ein Missverständnis richtig. Sein Mandant habe das Wort „Scheiße“ bei seiner Schilderung des Tathergangs nicht auf seine harte Arbeit bezogen, sondern darauf, dass ihm sein Alltag keine Zeit ließe, „Scheiße zu bauen“. Richter Roellenbleck zeigte sich beeindruckt von der Bereitschaft des Angestellten bei einer Zeitarbeitsfirma, sich auch nach einer Nachtschicht vor Gericht zu verantworten und wünschte dem Brühler für die Zukunft „alles Gute“.

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