Nach mehreren Prozesstagen fiel das Urteil gegen den Ex-Ehemann von Olesia S.
Ex-Ehefrau in Frechen erwürgtGericht verurteilt Ukrainer zu elf Jahren Haft wegen Totschlags

Olesia S. wurde von ihrem Ex-Ehemann erwürgt.
Copyright: Olesia S.
Zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren hat das Landgericht den 44-jährigen Ukrainer verurteilt, der seine Ex-Ehefrau Olesia S. in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Bachem erwürgte. Die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Koerfers sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte bei einem heftigen Streit auf die Brust der Geschädigten kniete und sie so lange mit einem Hebelgriff seines Armes würgte, bis sie tot war.
Am Tathergang, wie von der Staatsanwaltschaft im Plädoyer zusammengefasst und im Urteil bestätigt, hegte auch der Kerpener Strafverteidiger Markus Heinrichs keinen Zweifel. Er versuchte jedoch mildernde Umstände geltend zu machen, da die Getötete im Vorfeld wiederholt körperlich gewalttätig gegen den Vater ihrer drei Kinder geworden war.
Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Gefängnis gefordert
Dabei betonte der Verteidiger, daraus keine Rechtfertigung für die Tat ableiten zu wollen. Die Beweise, hatte die Staatsanwaltschaft zuvor erklärt, wiegen tatsächlich nicht schwer genug für den Tatbestand eines Totschlags im Affekt wegen Provokation. Die Staatsanwaltschaft hatte von einem Femizid, der Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist, gesprochen und 13 Jahre Gefängnis gefordert. „Der Angeklagte hat Olesia S. getötet, weil er einem traditionellen patriarchalischen Weltbild anhängt, was aus seiner Sicht nicht damit vereinbar ist, dass sie selbstbestimmt und unabhängig leben wollte, aktiv die Scheidung betrieb und nicht mehr mit ihm zusammenleben wollte“, führte die Klägerin aus.
In seinen Einlassungen zur Verhandlung habe er sich selbst überhöht und sie gleichzeitig abgewertet. So habe er die häusliche Situation so dargestellt, dass er allein den Familienalltag geregelt habe, während sie nur am Handy klebte und ihrer Yoga-Leidenschaft nachging. Dieser Charakterisierung folgte das Gericht. Streit mit dem Angeklagten brach immer wieder aus, weil sich Olesia S. die Leistungen des Jobcenters an die Familie auf ihr Konto überweisen ließ, um das Geld selbst zu verwalten.
Sie absolvierte einen Integrationskursus
Sie absolvierte einen Integrationskursus, er scheiterte. Eine Arbeit nahm er erst im Mai 2024 auf. Zu ihrem Missfallen zeigte er sich öffentlich und in sozialen Medien zudem in Frauenkleidern. Ihrem Drängen, sich eine eigene Bleibe zu suchen, widersetzte er sich, sodass sie eine räumliche Trennung in der Wohnung vollzog. Für den Angeklagten sprach im Prozess, dass er gestand, für den Tod von Olesia S. verantwortlich zu sein. Dem Gericht erschienen die Einlassungen jedoch überwiegend „abstrus und lebensfern“.
Der Angeklagte beschrieb eine Notwehr, doch riet wegen des ermittelten Tathergangs selbst sein Verteidiger davon ab, eine Notwehrlage in die Verhandlung einzubringen. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar überlegt, Mord anzuklagen, konnte jedoch nicht das Mordmerkmal Heimtücke feststellen. „Er wollte töten“, so die Anklägerin wörtlich.
Gegen eine Affekttat, die in der Regel hinterher Verzweiflung auslöse, spreche zudem sein rationales Nachtatverhalten. Er habe Spuren beseitigt. Zudem sind die Folgen für die hinterbliebenen Kinder erheblich. Auch dass im Geständnis jegliche Reue und Empathie fehlte, kreidete die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten an. Stattdessen habe er dem Opfer die Schuld gegeben.