Der Pachtvertrag ist noch nicht unterschrieben. Derzeit laufen aber Vorprüfungen der Gutachterbüros rund um den Natur- und Umweltschutz.
Unterkunft für GeflüchteteNoch gibt es keinen festen Zeit- und Bauplan für die ZUE in Frechen

Bei einem Vortrag im Ratssaal der Stadt Frechen zeigte die Bezirksregierung Köln in einer Präsentation Beispielbilder von anderen Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE).
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Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Frechen und der Bezirksregierung (BR) Köln für eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) an der Alten Aachener Straße in Königsdorf ist noch nicht unterschrieben. „Es gibt dafür auch noch keinen festen Termin“, teilt die BR auf Anfrage dieser Redaktion mit. Zudem befinde sich „das Aufbauprojekt noch immer im Planungsstadium“.
Einen festen Zeitplan gibt es noch nicht, das Projekt befindet sich noch im Planungsstadium
Daher gebe es auch noch keine Zeit- oder Baupläne: „Einen festen Zeitplan gibt es noch nicht, das Projekt befindet sich noch im Planungsstadium“, bestätigt Dennis Heidel von der Bezirksregierung. Aber: „Aktuell laufen rund um den Natur- und Umweltschutz Vorprüfungen, konkrete Informationen oder Ergebnisse gibt es hier noch nicht.“
Ortsbesichtigungen der Gutachterbüros haben statt gefunden
Die Stadt Frechen ergänzt, dass die Gutachterbüros ihre Arbeit aufgenommen und Ortsbesichtigungen durchgeführt hätten. „Die Gutachten sind Teil der Bauantragsunterlagen, die vom Antragssteller, der Bezirksregierung Köln, einzureichen sind“, so die Verwaltung. Die Vertragsunterzeichnung sei für das zweite Quartal 2025 vorgesehen, „wenn die Bezirksregierung die entsprechenden Zustimmungen und Genehmigungen seitens der involvierten Ministerien erhalten hat“.
Die BR will auf dem Gelände der ehemaligen Baumschule Zirener eine ZUE für bis zu 300 Geflüchtete errichten. Die Stadt Frechen hatte das Gelände im Oktober 2024 für rund 2,2 Millionen Euro gekauft und will rund zehn Prozent davon an die Bezirksregierung für eine solche Einrichtung verpachten. Der Rest des Grundstücks soll als Ausgleichsfläche für Bauprojekte an anderer Stelle dienen.
Nach Vertragsschluss sollen die Ausschreibungen beginnen
Die Aufbauten, mehrere große Hallen und ein Büro- und Wirtschaftsgebäude, auf der gepachteten Fläche will das Land abbrechen, um das Grundstück effizienter ausnutzen zu können. Direkt nach Unterzeichnung des Pachtvertrages sollen die Ausschreibungen beginnen – für die Bauten, die Herrichtung sowie die Dienstleister (Sicherheit, Betreuung, Reinigung und Verpflegung). Die Bezirksregierung rechnet mit einer Dauer von bis zu neun Monaten, bis dann der Betrieb aufgenommen werden kann.
Die Fläche ist völlig ungeeignet und die unmittelbare Nachbarschaft von 300 Menschen stellt für die dortige Fauna und Flora eine massive Bedrohung dar
Die Naturschützer des Vereins „Waldfreunde Königsdorf“ kritisieren den geplanten Standort der ZUE scharf: „Die Fläche ist völlig ungeeignet und die unmittelbare Nachbarschaft von 300 Menschen stellt für die dortige Fauna und Flora eine massive Bedrohung dar.“ Sie führen aus, dass das Gelände unmittelbar an das Naturschutz-, FFH- (Fauna-Flora-Habitat) und Wildnisgebiet grenze, in dem sich viele markierte, wertvolle Biotopbäume befinden, die vor allem geschützten Spechtarten als Habitat dienten. Darunter seien Bunt-, Klein- und vor allem Mittel- und Schwarzspechte, die dort brüten.

Auf dem Gelände des Gartenbaubetriebs Zirener will das Land NRW eine ZUE errichten, die Gebäude der Firma müssten dafür abgebrochen werden.
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Die Naturschützer haben sich mit der Unterstützung der Bürgerinitiative, die sich ebenfalls gegen den Standort wehrt, an die renommierte Kölner Anwaltskanzlei Lenz und Johlen gewandt. Beide Gruppen distanzieren dabei sich ausdrücklich von Fremdenfeindlichkeit.
„Wir haben die Kölner Kanzlei beauftragt, die Bezirksregierung Köln mit anwaltlichen Schreiben darauf hinzuweisen, dass die Planung eklatant gegen den notwendigen Schutz für das FFH- und Naturschutzgebiet verstößt“, teilen die Naturschützer mit.
Verbandsklage wird vorbereitet
Auch die Königsdorfer Bürgerinitative kritisiert unter anderem: „Unmittelbar an einem streng geschützten FFH-Naturschutzgebiet mit Natura 2000 Status und angrenzendem Vogelschutz- und Wildnisgebiet soll die Unterkunft errichtet werden. Das bedeutet lange Prüfungsverfahren, um zu eruieren, ob ein solches Vorhaben an dieser Stelle überhaupt möglich ist.“ Sachkundige Fachleute würden dies bezweifeln, eine Verbandsklage werde vorbereitet, deren Erfolgsaussichten von Experten als vielversprechend eingeschätzt würde.