In Frechen aufgehaltenDrogenkurier aus Tschechien muss ins Gefängnis

Das Landgericht Köln verurteilte einen Drogenkurier zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. (Symbolbild)
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Köln/Frechen – Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wurde am Montag ein 55-jähriger Tscheche wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Kölner Landgericht verurteilt. Der Drogenkurier war im August bei einer zufälligen Kontrolle des Zolls mit rund einem Kilogramm Kokain und knapp 25.000 Euro im Auto festgenommen worden.
Vor Gericht gestand der Tscheche, der auf dem Weg von Belgien zurück in seine Heimat war, die Drogen für einen guten Bekannten abgeholt zu haben, dessen Namen er nicht nennen wollte. Für die Kurierfahrt habe er 4000 Euro als Lohn bekommen, schilderte der gelernte Automechaniker. Doch die Reise endete für den Familienvater an der Raststätte Frechen-Süd. Sichtlich nervös habe man den 55-Jährigen dort angetroffen, sagte der Zollbeamte vor Gericht aus, der den Mann angehalten hatte. Mit zittrigen Händen habe er ihm seinen Führerschein gezeigt und behauptet, weder Drogen noch Geld in höheren Mengen dabei zu haben. Dies hielt die Beamten jedoch nicht davon ab, das Auto mit tschechischem Kennzeichen zu durchsuchen. Die Drogen fand der Zoll in einem schwarzen Plastiksack unter der Motorhaube. Da der Täter nicht deutsch spricht, hatte der Beamte ihm mit Hilfe seines Smartphones übersetzt, was er wissen wollte.
Schneller Prozess
In seiner Heimat Tschechien ist der 55-Jährige bereits wegen des Verkaufs von Drogen vorbestraft. Er saß dort 20 Monate in Untersuchungshaft, bevor er 2018 zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Ob sich das Urteil auf die Bewährungsstrafe auswirken wird, ist laut dem Vorsitzenden Richter unklar. Mindestens die Hälfte der Haftstrafe, zu der er nun verurteilt wurde, muss der Mann in Deutschland absitzen. Danach sei es „gut möglich“, dass er abgeschoben werde, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Drogenkurier zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren zu verurteilen. Der Anwalt des Täters gab keinen konkreten Antrag ab, plädierte aber für eine mildere Strafe als von der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Schließlich habe das detailreiche Geständnis des Täters dazu geführt, dass man den Prozess so schnell habe abschließen können.
Der Richter sprach von dem schnellsten Verfahren, das er je vor der Großen Strafkammer geführt habe. Nur zweieinhalb Stunden vergingen zwischen Anklage und Urteil, das der Angeklagte regungslos aufnahm.