„Ich bereue das zutiefst“Hürther Plantagen-Betreiber muss dreieinhalb Jahre in Haft

Diese Cannabisplantage entdeckte die Polizei im Februar in Hürth-Fischenich.
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Köln/Hürth – Im Prozess um den mutmaßlichen Betreiber einer großen Cannabis-Plantage in der ehemaligen Gaststätte Hülsenbusch in Hürth-Fischenich wurde am Donnerstag das Urteil verkündet. Der Angeklagte habe Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet und muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verbüßen.
Ausschlaggebend für das Strafmaß sei vor allem der Umfang und die Größe der Plantage, mit mehr als 2500 Pflanzen, um die sich der Angeklagte gekümmert habe sowie seine mehr als 20 Eintragungen im Vorstrafenregister. Zwar habe er hauptsächlich gärtnerische Tätigkeiten ausgeübt, jedoch hatte der 43-Jährige die sogenannte „Tatherrschaft“ über die Anlage, da er sich dort über einen längeren Zeitraum allein aufgehalten habe und damit eine „unmittelbare Verfügungsgewalt“ hatte, erläuterte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer. Der Angeklagte habe sehenden Auges gehandelt, ihm sei bewusst gewesen, in welchem Umfang er Verbrechen beging. Fünf Jahre Freiheitsstrafe forderte die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter: „Ich bereue das zutiefst“
Dem widersprach die Verteidigung. „Ja, er hat sehenden Auges Unrecht auf sich geladen und wusste, was er da tut“, so Strafverteidiger Wolf Bonn. „Doch mein Mandant hat aus einer Notlage heraus gehandelt.“ Er habe weder Unterkunft, noch Geld gehabt und sei nur aufgrund der Corona-Pandemie überhaupt wieder aus Spanien nach Deutschland gekommen. Aus diesem Grund seien die Lebensumstände durchaus zu berücksichtigen, und die Strafe sollte drei Jahre nicht überschreiten, plädierte Bonn. „Ich kann nur sagen, ich bereue das zutiefst“, äußerte sich der Angeklagte. „Ich wäre dankbar, wenn Sie mir diese letzte Chance noch geben.“
Der Vorsitzende Richter stimmte den Ausführungen des Staatsanwalts zu. Für den Angeklagten spreche jedoch sein vollumfängliches Geständnis sowie die Tatsache, dass er für seine Tätigkeit auf der Plantage nur geringfügig entlohnt worden sei. Zudem habe der Angeklagte trotz zahlreicher Vorstrafen sein Leben nach der letzten Haftentlassung im Jahr 2013 straffrei geführt.
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Die Warnfunktion solcher Vorstrafen habe jedoch offensichtlich nicht gewirkt, so der Richter und ermahnte den Angeklagten eindringlich. „Es ist klar, dass Zwänge hinter Ihrem Handeln standen, aber Sie haben sich trotzdem darauf eingelassen und sind das Risiko eingegangen. Sie haben uns um eine letzte Chance gebeten. Diese Strafe ist angemessen. Aber sie ist auch Ihre Chance.“