Damit hat die Kerpenerin wohl nicht gerechnet: Ein Bußgeld wegen Falschparkens. Ein Parkverstoß an der Brüsseler Straße kann jedoch nur per Anzeige aufgeklärt werden.
Zwischenstopp mit teuren FolgenOrdnungsamt verhängte Bußgeld wegen Falschparkens in Kerpen

Tanja Klös geriet mit einem Autofahrer in Streit, weil sie ihr Auto zum Entladen kurz abgestellt hatte und er nicht vorbeikam. Letztlich ließ sie den Fahrer fast eine Stunde lang warten, bis sie nachgab.
Copyright: Marco Führer
Nur kurz mit dem Auto vor der Haustür anhalten, um die Einkäufe auszuladen. Für die Anwohner der einspurigen Seitenarme der Brüsseler Straße ist das normal. Niemand ärgert sich darüber.
Kein gutes Ende nahm der kurze Stopp allerdings für Anwohnerin Tanja Klös. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung bedachte sie mit einem Knöllchen wegen Falschparkens. Wie ihre Nachbarn an der Brüsseler Straße befürchtet sie nun, nicht mehr vor ihrer Haustür anhalten zu können.
Bußgeld für Kerpenerin wegen Parken an einer „engen Straßenstelle“
Sie habe wie immer gehalten, um einen Wasserkasten in den Keller zu bringen, sagt Klös. „Die Autotür stand offen, der Motor lief noch.“ Für sie klare Signale, dass sie nicht auf der Brüsseler Straße geparkt hatte. Vom anderen Straßenende kam dem stehenden Fahrzeug ein weiteres Auto entgegen.
Der Fahrer reagierte zunächst mit Hupen auf die blockierte Straße. Als Klös dann wieder aus dem Haus kam, geriet sie in einen Streit mit Fahrer und Beifahrer. Die riefen die Polizei. „Mein Auto habe ich dann stehen lassen, damit die Polizei sich die Situation angucken kann“, sagt die Kerpenerin.
Als die Beamten nach fast einer Stunde immer noch nicht erschienen waren, gab Klös nach. Sie setzte ihr Auto weg. Doch wenig später landete ein Bußgeldbescheid des Ordnungsamts im Briefkasten der Kerpenerin. Fällig wird das Bußgeld, weil Klös an einer „engen Straßenstelle“ geparkt hat.
Stadtsprecher Harald Stingl: „Wer hier parkt, blockiert im schlimmsten Fall auch den Rettungsdienst“
Die Folge: Sie soll 35 Euro zahlen. Das ist der geringstmögliche Satz, der für Falschparken verhängt wird. Der Betrag setzt sich zusammen aus der Strafe für das Falschparken selbst, der verursachten Behinderung und der Dauer. Besonders teuer wird es, wenn Rettungsfahrzeuge direkt an der Durchfahrt gehindert werden.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Situation auf der Brüsseler Straße klar: „Bei dem Abzweig handelt es sich nicht um eine Stichstraße. Es ist eine normale Straße mit sehr schmaler Fahrbahn“, sagt Stadtsprecher Harald Stingl. „Wer hier parkt, blockiert im schlimmsten Fall auch den Rettungsdienst.“
Und das werde mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet. Stingl sagt aber auch, dass ein Parkverstoß an der Brüsseler Straße nur per Anzeige aufgeklärt werden kann. Eine regelmäßige Streife, die das Parken kontrolliere, gebe es nicht.
Tanja Klös will gegen das Bußgeld des Ordnungsamts Widerspruch einlegen. Sie hält es für falsch, dass Autofahrer die Straße in beide Richtungen nutzen können. „Eine Seite könnte die Stadt doch mit Pollern versperren“, sagt die Anwohnerin. Denn selbst wenn niemand auf der Straße parke oder halte, komme es nicht selten vor, dass sich in ihrem Straßenabzweig plötzlich zwei Autos gegenüberstünden.
Klös Lösungsvorschlag scheint grundsätzlich möglich zu sein: Die Brüsseler Straße hat 13 Seitenarme. Sieben davon sind mit Pollern versperrt.