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Leerstand in BergheimStadt kann nichts gegen verlassene Immobilien tun

Lesezeit 2 Minuten

Das Haus Nummer 18 im Wohnpark Ahe steht seit Jahren leer. Die Stadt sieht keine Handhabe, gegen den Verfall vorzugehen.

Bergheim – Seit vielen Jahren schon steht das Haus mit der Nummer 18 im Wohnpark Ahe leer. Scheiben sind eingeschlagen, Rollladen herausgerissen, auf den Balkonen liegt Schutt, und der Grünspan wächst auf den Brüstungen. Im Sommer zumindest verbirgt sich das wenig ansehnliche Haus mit seinen 25 Wohnungen hinter einem grünen Wall aus Sträuchern und Bäumen. Die Eigentümer gelten nach Angaben des Objektmanagements als „unbekannt verzogen“.

Leerstehende Häuser gibt es einige, meistens sind sie nicht so groß wie das Objekt in Ahe. Aber wenn der Eigentümer nichts mehr an der Immobilie macht, belasten sie schnell das Ortsbild, auch wenn es nur ein kleines Einfamilienhäuschen ist. „Die Straßen- und Gehwegreinigung wird ebenso wie der Winterdienst vernachlässigt, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den möglichen Einstieg von Kindern und Tieren drohen ebenso wie bauliche Schäden und herabfallende Ziegel“, sagt CDU-Stadtrat Helmut Paul.

Knifflige Ausnahme

Er selbst nennt zwei leerstehende Häuser (in der Rilkestraße in Quadrath-Ichendorf gegenüber der Kita Rappelkiste und in der Hohestraße 24 in Glessen gegenüber dem Dorfplatz), die sich die Stadtverwaltung einmal ansehen solle. „Bisher konnte in Bergheim in solchen hartnäckigen Leerstandsfällen kaum eingegriffen werden, bevor ein gravierender Schaden entstanden war oder sich ein Unfall ereignete“, sagt Paul. Nun aber könnte das 2014 verabschiedete NRW-Wohnungsaufsichtsgesetz den Städten eine Grundlage für ein Einschreiten geben, hofft Paul. Er beruft sich auf den Satz: „Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so auszustatten, zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist.“

Doch in der Stadtverwaltung ist man skeptisch. „Dieses Gesetz gilt nur für Wohnraum, der vermietet ist oder vermietet werden soll“, sagt Fachbereichsleiter Wolfgang Weitz. „Es gibt für uns keine Handlungsoption, wenn es sich lediglich um ungenutzten, leerstehenden Wohnraum handelt und es keinen Hinweis darauf gibt, dass die Räume vermietet werden sollen.“

In den vorliegenden Fällen sei zunächst einmal keine Vermietungsabsicht erkennbar, sagt Weitz.