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Anbaugenehmigung erhaltenDieser Verein darf legal Cannabis in Pulheim anpflanzen

Lesezeit 4 Minuten
Das Foto zeigt Stephan Teine und Kayal von „Cannabis First“ in ihrer Halle mit Cannabispflanzen.

Stephan Teine und Kayal (40) freuen sich schon auf die erste Ernte. 250 Cannabispflanzen wachsen in ihrer Halle heran.

Präventionsbeauftragte des Vereins haben ein Auge darauf, dass keines der Mitglieder mit dem Konsum übertreibt.

Die Polizei hat am Dienstag in Kerpen-Horrem eine Cannabisplantage mit mehreren Hundert Pflanzen entdeckt und die Betreiber festgenommen. Stephan Teine muss so etwas nicht befürchten. Obwohl auch der 59-Jährige eine professionelle Cannabis-Anlage in einem Gewerbegebiet in Pulheim betreibt, zusammen mit anderen.

Gerade wachsen dort rund 250 Pflanzen heran, deren Blüten nach dem Trocknen als Marihuana konsumiert werden können. Doch im Gegensatz zur Plantage in Horrem ist die Anlage in Pulheim legal. „Ich habe eine Betriebserlaubnis der Bezirksregierung Köln“, freut sich Teine und kramt die Lizenz aus einer Schublade seines Schreibtisches hervor. „Die muss immer hier sein, falls mal die Polizei vorbeikommt.“

Pulheim: Cannabis wird von Laboren getestet

Als 2024 die damalige Ampel-Koalition den Cannabis-Konsum und -Anbau in Deutschland teilweise legalisierte, wartete Teine nicht lange. Mit Gleichgesinnten gründete er den Verein „Cannabis First“. Seit März 2025 liegt die Lizenz vor. In einer geschlossenen Halle in Pulheim wachsen nun die Pflänzchen heran.

Teine und seine Mitstreiter freuen sich schon auf die erste Ernte. Dann wird das Kraut getrocknet, von unabhängigen Laboren auf seine Reinheit geprüft und auf den Wirkungsgrad getestet. Nur die Mitglieder des Vereines – bis zu 200 sind erlaubt – können es zum Selbstkostenpreis erwerben.

ARCHIV - 22.02.2024, Hamburg: Erntereife Cannabispflanzen stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. (zu dpa: «Weniger Delikte, mehr Arbeit: Polizei gegen Cannabis-Gesetz») Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Erntereife Cannabispflanzen stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. (Archivbild)

„Dabei beachten wir den Kinder- und Jugendschutz streng“, versichert Teine: Das Kraut, das etwa geraucht oder inhaliert werden kann, darf nur an Menschen ab 18 Jahren abgegeben werden. 18- bis 21-Jährige dürfen 30 Gramm mit einem relativ niedrigen Wirkungsgrad erwerben. Ab 21 Jahren darf es ein stärkeres Kraut sein, zudem dürfen nur bis zu 50 Gramm im Monat erworben werden. Der Preis ermittele sich aus den Unkosten des Vereines, der keine Gewinne erwirtschaften darf. Konsum auf dem Vereinsgelände ist nicht erlaubt.

Eine sechsstellige Summe hat Teine in den Aufbau der Anlage investiert, die mehr oder weniger vollautomatisch im Indoor-Betrieb läuft. Spezielle Lampen, Belüftungsanlagen und Wasserfilter sorgen für optimale Bedingungen für die jungen Pflanzen, die als Setzlinge gekauft werden können.

Ich rauche seit 40 Jahren Cannabis, habe ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, bin Handwerksmeister und nicht vorbestraft.
Stephan Teine, Verein „Cannabis First“

Gesundheitliche Bedenken hat Teine nicht: „Ich rauche seit 40 Jahren Cannabis, habe ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit, bin Handwerksmeister und nicht vorbestraft. Ich trinke keinen Alkohol und habe einen 25-jährigen Sohn. Alles ist gut“, meint er. Falls ein Vereinsmitglied es mit der Droge doch einmal übertreibe und so Probleme bekomme, helfe man vom Verein aus: „Wir haben dafür extra drei Präventionsbeauftragte.“

Einer davon ist der 40-jährige Kayal, der in Köln auch einen „Grow und Headshop“ betreibt, also einen Laden, in dem es zum Beispiel Wasserpfeifen gibt. Auch Jan (35) macht im Verein mit und betont dabei, seit Monaten selber gar kein Cannabis mehr zu konsumieren. „Ich habe aber Spaß am Anbau und liebe die Pflanze einfach“, erklärt er. Alle drei glauben, dass die Legalisierung positive gesellschaftliche Auswirkungen haben wird.

Rhein-Erft-Kreis: Cannabis als Schmerzmittel

So werde durch den erlaubten Eigenanbau der Schwarzmarkt zurückgedrängt. Damit sinke die Kriminalitätsrate und der Jugendschutz könne besser eingehalten werden: „Ein Dealer verkauft auch an Jüngere, dem geht es nur ums Geld.“ Zudem verweisen sie darauf, dass auch eine ganze Reihe ihrer Vereinsmitglieder Cannabis aus medizinischen Gründen nehmen würde. Als Schmerzmittel etwa, das Opiate ersetzen könne, habe sich Cannabis schon bewährt.

Dass insbesondere die CDU/CSU die Teil-Legalisierung von Cannabis kritisch sieht und die neue Bundesregierung diese deshalb noch einmal überprüfen will, beunruhigt die Vereinsmitglieder nicht. Teine: „Wir haben eine Betriebsgenehmigung, die für sieben Jahre ausgelegt ist.“ Diese könne nicht so einfach wieder aufgehoben werden. Zudem gehe man im Verein davon aus, dass es auch politisch schwer werden würde, das Rad hier noch einmal zurückzudrehen: „Dafür ist die gesellschaftliche Akzeptanz von Cannabis schon zu groß.“

Auch Ärzte kritisierten die Teillegalisierung immer wieder scharf. So etwa der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, Anfang April im Gespräch mit dieser Redaktion: „Aus ärztlicher Perspektive sollte die Cannabis-Legalisierung wieder rückgängig gemacht werden. Den Konsum in dieser Form zu erlauben, ist eine Gefährdung für die Jugend“, sagte er: „Es war und bleibt ein Irrglaube, dass man mit dieser Form der Legalisierung Gesundheitsschäden reduziert. Es ist politisch absolut unverantwortlich, diese Fakten zu unterschlagen und nicht zu handeln.“