Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

StraßenverkehrSPD wirft Kreis Blockade bei Tempo 30 in Rhein-Erft vor

Lesezeit 2 Minuten
Auf dem Foto sind Anwohner der Bonnstraße in Hürth-Fischenich zu sehen. Sie fordern Tempo 30 auf diesem Abschnitt.

Vielerorts fordern Bürger Tempolimits. Beispielsweise an der Bonnstraße (L183) in Hürth-Fischenich fordert eine Bürgerinitiative. Sie hat eine Online-Petition gestartet.

Die Verwaltung beruft sich darauf, dass die Aussagen zur Ausweisung weiterer Tempo-30-Abschnitte zu schwammig seien.

Die SPD-Fraktion im Kreistag wirft der Kreisverwaltung vor, sie nutze ihren erweiterten Spielraum für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen nicht. Fraktionschef Dierk Timm hat den Eindruck, dass sie „mit großer Anstrengung Gründe zur Verhinderung von Geschwindigkeitsregulierungen“ suche, anstatt im Sinne von Bürgern und Kommunen verkehrliche Verbesserungen zu ermöglichen. Dies teilten die Sozialdemokraten knapp zwei Wochen nach der Sitzung des Verkehrsausschusses in Bergheim mit, bei der das Thema auf der Tagesordnung gestanden hatte.

Sie hatten sich in ihrem Vorstoß, mehr Tempo-30-Zonen im Kreis zu schaffen, auf NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) bezogen. Er vertritt die Auffassung, dass der Rhein-Erft-Kreis Geschwindigkeitsbeschränkungen verfügen kann, wenn sich „aus der Streckenführung, dem Ausbauzustand oder der Verkehrsbelastung der Straße eine konkrete Gefahr ergibt, in deren Folge Unfälle zu erwarten sind“. Auch dann, wenn es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt oder aber Schulen, Kindergärten oder Altenheime in der Nähe sind – das waren über viele Jahre die Kriterien für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen.

Kreisverwaltung in Bergheim will präzisere Angaben vom Land haben

Und daran hält der Kreis fest. Die Experten in Bergheim halten die Formulierung, dass ein Tempolimit an „hochfrequentierten“ Abschnitten möglich sein kann, für zu schwammig. Es müsse daher geklärt werden, ob damit eine hohe Kfz-Belastung oder die hohe Frequentierung einer Straße durch Rad fahrende und zu Fuß gehende Schüler gemeint ist.

Außerdem müsse geklärt werden, ob Tempo 30 auch an hoch frequentierten Schulbushaltestellen angeordnet werden kann, oder ab welcher Schulbusfrequenz und/ oder ab welchen Ein- und Aussteigerzahlen Schulbushaltestellen hochfrequentiert sind. „Ohne Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs“ sei zu befürchten, dass es zu keiner landes- und bundeseinheitlichen Regelung „des administrativen Ermessens“ beim praktischen Umgang mit der neuen Vorschrift kommen werde, heißt es vonseiten der Verwaltung.

Aus Timms Sicht ist diese Antwort ernüchternd: „Weder die Ausführungen des Ministers noch die Gesetzesänderung scheinen bei der Kreisverwaltung ein Umdenken auszulösen.“ Er hoffe, der Krischer für so klare Regelungen sorge, sodass die Kreisverwaltung zukünftig ihr Vorgehen ändern muss. „Sonst bleibt die Sorge um die Sicherheit von Radfahrenden und Fußgängern weiter ein Lippenbekenntnis. Kommunen und Bürger können diesen oftmals deutlich werdenden Verhinderungswillen nicht nachvollziehen.“