Die Buchhalterin überwies krumme Summen zwischen 50 und 2000 Euro auf das Konto ihrer Nachbarin und ließ sich das Geld aushändigen.
CabriokaufBuchhalterin veruntreut in Eitorf 64.000 Euro und landet vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Siegburg musste sich eine Buchhalterin, die ihren Arbeitgeber betrog, verantworten.
Copyright: Cordula Orphal
18 Monate lang überwies eine Buchhalterin vom Geschäftskonto ihres Arbeitgebers, eines größeren Unternehmens in Eitorf, immer wieder Geld auf das Girokonto ihrer Nachbarin, die ihr die krummen Summen zwischen 50 und 2000 Euro jeweils aushändigte. Vor dem Amtsgericht sprach die Angeklagte von einer finanziellen Notlage. Indes kaufte sie in dieser Zeit ein Cabrio.
„Eine Fahrkarte für Bus und Bahn hätte es auch getan“, kommentierte Amtsrichterin Kristin Stilz die Anschaffung. Laut der Angeklagten sei der Großteil der 70 Überweisungen von November 2020 bis Juni 2022 - insgesamt 64.218 Euro - in Raten für den Hauskredit geflossen. Ihr Ehemann habe diesen nicht mehr bedienen können, da er ein Erbe nicht ausgeschlagen hätte, das allein aus Schulden bestand, erklärte die 50-Jährige. Sie sei lange ahnungslos gewesen.
Rettungsversuche scheiterten: Haus in Eitorf wurde zwangsgeräumt
Rund eineinhalb Jahre lang gelang es der Mutter einer halbwüchsigen Tochter die Firma zu betrügen, trotz Kontrollpflicht der Vorgesetzen. Das wertete das Gericht als strafmildernd. Strafschärfend schlägt die hohe Schadenssumme zu Buche. „Das müssen Sie bezahlen“, sagte die Richterin. Bei der Zwangsversteigerung bliebe sicherlich Geld übrig, stellte die Pflichtverteidigerin in Aussicht.
Die kriminellen finanziellen Rettungsversuche waren letztendlich gescheitert, es wurde zwangsgeräumt. „Wir mussten vor drei Wochen mit Sack und Pack raus und haben zum Glück ein neues Haus gefunden“, sagte die Angeklagte.
Angeklagte will der geschädigten Eitorfer Firma den Schaden ersetzen
Die Miete von 1300 Euro würde ihr Mann bezahlen. Sie selbst habe zwar einen neuen Job gefunden, verdiene als Bürokraft und Teilzeit und einem zusätzlichen Minijob aber nur 1200 Euro im Monat.
Die Nachbarin, die ihr Konto zur Verfügung gestellt hatte, riskierte eine Anklage wegen Geldwäsche, erklärte der Staatsanwalt. Er werde aber von einer Strafverfolgung absehen. Die Angeklagte hatte der Frau weisgemacht, dass sie die Beträge vor dem Gatten verheimlichen wollte.
Das Amtsgericht verhängte gegen die bislang nicht vorbestrafte 50-Jährige eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ihr wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, dessen Weisungen sie folgen muss. Bei den Anwälten ihres früheren Arbeitgebers hat sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und eine Schadenswidergutmachung in Raten vereinbart.
Die Richterin ermahnte die Angeklagte, die Verantwortung für ihre Taten nicht dem Ehemann zuzuschieben: „Sie sind ein erwachsener Mensch und selbst verantwortlich.“