KommentarBaugenehmigungen in Hennef – Es bleibt ein Ruch von Mauschelei

Die Bauten rücken nahe an die Landstraße 125 heran.
Copyright: Ralf Rohrmoser-von Glasow
Hennef – Was Edgovener Bürger auf die Palme bringt, ist nachvollziehbar. Da werden Baugenehmigungen erteilt, die sich nach Prüfung durch die Bauaufsicht als nicht rechtmäßig erweisen. Um das zu kitten oder zu heilen, wie es heute heißt, wird der Bebauungsplan nachträglich geändert. Oder, weil das besser klingt, angepasst. Immerhin versucht die Stadt nicht, das zu verschleiern.
Die Alternative wäre gewesen, gerade gebaute Staffelgeschosse in Teilen wieder abzureißen. Das will niemand. Eine solch unbotmäßige Forderung stellt auch keiner der Beschwerdeführer. Was bleibt, ist der Ruch von Mauschelei. Großzügig hatte die Politik Befreiungen erteilt, um das Bauvorhaben zu realisieren. Möglicherweise ist dabei die anzuwendende Fassung der Bauordnung durchgerutscht.
Vom Verkaufserlös ließe sich sicherlich ein Kleinwagen finanzieren
Auch wenn es „nur“ 6,5 Quadratmeter Fläche pro Haus sind – von dem Verkaufserlös ließe sich sicherlich ein Kleinwagen finanzieren –, geht es doch wahrlich nicht um eine Petitesse. Sondern um banale, handwerkliche Fehler, die bei nur geringfügiger Beschäftigung mit den Inhalten vermeidbar gewesen wären.
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Das trifft Politik und Verwaltung gleichermaßen: Ist ein Bebauungsplan von 1977, so gilt die Bauordnung von 1970 und nicht, weil es besser passt, die von 2018. Ähnliches Handeln würde dem Bürger um die Ohren gehauen, zu Recht. Und der kann nicht nachträglich anpassen.
Klug handelt die Verwaltung, in dem sie bei der jetzt zur Abstimmung anstehenden Änderung des Bebauungsplans ein Plangebiet, das heute noch Feld ist, herausnimmt. Das hätten die Bürger nämlich nicht verstanden. Gebaut werden kann da oben aber sowieso – und es geht ja, wie gesagt, nur um ein paar Quadratmeter.