GerichtUrteil nach Bierglas-Wurf in Lohmar – Angeklagter muss 5400 Euro zahlen

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Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten auf seinem Schreibtisch in den neuen Räumen der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zusammen.

In beiden Fällen wurde eine Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild)

Das Gericht entschied in zwei verschiedenen Fällen. Beide Angeklagte erhielten jeweils eine Geldstrafe.

Ein Mann, der eine Wohnung verwüstete und einen anderen mit dem Tod bedrohte, erhielt vor Gericht eine Geldstrafe von 4500 Euro; ein anderer Angeklagter, der lediglich ein Bierglas zerstörte, wurde vom Amtsgericht zu einer Zahlung von 5400 Euro verurteilt. Wie kann das sein?

Zum einen unterscheiden sich die Straftatbestände. Im ersten Fall war es eine Sachbeschädigung. Diese wird weniger hart geahndet als ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Denn der Angeklagte im zweiten Fall hatte sein volles Glas in Richtung eines Polizisten geworfen, diesen allerdings nicht getroffen.

Gegenstand zerschellte neben dem Beamten

Der Gegenstand zerschellte einen Meter neben dem Beamten auf dem Gehsteig. Mehr war im Lohmarer Ortsteil Birk nicht passiert. Der Angeklagte war im Januar dieses Jahres auf einer Herrensitzung mit einem anderen Besucher in Streit geraten, andere Gäste hatten die Polizei geholt, die den 23-Jährigen rausbrachte.

Er sei zwar deutlich alkoholisiert, aber friedlich und einsichtig gewesen, schilderten die Beamten im Zeugenstand. Bis ihm vor der Tür gesagt wurde, dass er nun Hausverbot habe. Der Straßenbauer warf erzürnt das Glas, landete dann in einer Ausnüchterungszelle. Die Strafe könne am unteren Rand liegen, erklärte Richter Herbert Prümper.

Aus der Reichsbürgerszene

Mindestens seien für einen tätlichen Angriff drei Monate Haft zu verhängen – auch wenn gar nichts passiert sei. Die kurze Freiheitsstrafe könne in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Drei Monate sind umgerechnet 90 Tagessätze, deren Höhe sich nach dem Verdienst richtet. Da der junge Mann 1800 netto im Monat erhält, liegt die Tagessatzhöhe bei 60 Euro. Multipliziert mit 90 ergibt das 5400 Euro.

Der Angeklagte, dessen Mutter ihn ins Gericht begleitet hatte, reagierte gelassen auf das Urteil und äußerte sein Bedauern gegenüber den Zeugen: „Es tut mir leid, dass Sie und ich durch mein Fehlverhalten jetzt nicht auf der Arbeit sind.“ Auch die Strafhöhe für den ersten Angeklagten, der die Wohnung zerstörte und der Reichsbürgerszene angehört, richtet sich nach dessen finanziellen Verhältnissen.

Der Frührentner lebt von rund 1000 Euro, er wurde zu 150 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Er muss allerdings mit einem Zivilverfahren und einer weiteren Zahlung rechnen. Der Geschädigte will für sein zerstörtes Mobiliar und Badezimmer Schadenersatz einklagen.

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