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41-Jähriger vor GerichtAuftakt beim Prozess um Leiche in Kölner Gullyschacht

Lesezeit 3 Minuten
In diesem Gullyschacht wurde der Leichnam im März entdeckt.

In diesem Gullyschacht wurde der Leichnam im März entdeckt. 

Der Angeklagte hatte offenbar Angst vor Obdachlosigkeit. DNA-Spuren belasteten den Verdächtigen, der seit Dienstag vor Gericht steht. Ihm droht eine Einweisung.

Es herrscht finstere Nacht, als ein 19-Jähriger einen offenen Gullyschacht im Schein seiner Handy-Taschenlampe sieht und einen grausigen Fund macht. Aus dem mit Split und Kies zugeschütteten Schacht ragen oben zwei rote Turnschuhe heraus. „Ich habe mich hingekniet und an den Schuhen gerüttelt, die ließen sich aber nicht bewegen“, sagte der 19-Jährige. Anschließend rief der junge Mann die Polizei, die in dem Gullyschacht einen Toten fand, der Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war.

Seit Dienstag steht nun der mutmaßliche Täter wegen Totschlags vor dem Landgericht. Laut Anklage soll der Wohnungslose am frühen Nachmittag des 11. März 2023 mit dem späteren Opfer in Streit geraten sein, weil dieser ihn „letztmalig und endgültig“ zum Verlassen seiner Wohnung aufgefordert habe. „De Angeschuldigte, dem damit die Obdachlosigkeit drohte, geriet darüber so sehr in Rage, dass er den Geschädigten angriff, auf diesen einschlug und eintrat“, sagte die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung. Zunächst habe der körperlich seinem Kontrahenten weit überlegene Angeklagte diesen zu Boden gerungen und ihm dann ins Gesicht und gegen den Kopf getreten. Das Opfer sei dann aufgrund der massiven Gewalteinwirkung bewusstlos geworden, woraufhin der Angeklagte beschlossen habe, ihn zu töten. „Dafür ergriff er ein in der Wohnung befindliches Messer und stach 25 Mal auf den in Bauchlage liegenden Geschädigten im oberen Rücken- und Halsbereich ein“, hieß es in der Anklage weiter. Aufgrund des Blutverlusts infolge der Stichverletzungen sei das Opfer noch vor Ort verstorben, so die Anklägerin.

In der darauffolgenden Nacht soll der Angeklagte die Leiche des Wohnungsbesitzers mit einer Schubkarre zu einem Gullyschacht an der Langeler Straße gebracht haben, wo er den Toten versteckt und mit Kies und Split zugeschüttet haben soll. Laut Anklage soll der 41-Jährige aufgrund einer akuten Psychose im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Der 41-Jährige hatte nach seiner Festnahme zunächst in der JVA eingesessen, war dann aber in eine Psychiatrie in Essen überwiesen worden. Über seinen Verteidiger Peter Syben ließ der Angeklagte zunächst mitteilen, dass er zu den Vorwürfen schweigen wolle. Das hielt wiederum der Vorsitzende Richter Peter Koerfers für keine so gute Idee und er erklärte dem Angeklagten, dass am Sieb im Gully „ein genetischer Fingerabdruck“ von dem 41-Jährigen gefunden worden sei.

Später deutete Koerfers an, dass auch in der Wohnung des Opfers an einem feuchten Wischmob Spuren des Angeklagten gefunden worden seien. Der Angeklagte brach daraufhin sein Schweigen: „Ich habe da gewohnt, alles andere kann ich nicht erklären“, sagte der 41-Jährige. Und weiter: „Ich habe mit der Sache nichts zu tun.“

Der Prozess ist mit weiteren neun Verhandlungstagen bis Ende Januar 2024 terminiert.